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BPOL NRW: Bund und Land Hand in Hand - Gemeinsamer Schwerpunkteinsatz des Polizeipräsidiums Gelsenkirchen und der Bundespolizei am Hauptbahnhof Gelsenkirchen

Gelsenkirchen (ots)

In einem gemeinsamen Schwerpunkteinsatz überprüften Einsatzkräfte der Polizei Gelsenkirchen und der Bundespolizei gestern (01. Februar) in der Zeit zwischen 13 und 20 Uhr zahlreiche Personen im und am Hauptbahnhof Gelsenkirchen - auch der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Gelsenkirchen und die BOGESTRA wirkten an den polizeilichen Maßnahmen mit.

Insgesamt wurden fast 100 Personen überprüft und es fanden 35 Durchsuchungen statt. Dabei nahmen Einsatzkräfte zwei Personen fest, welche von mehreren Staatsanwaltschaften per Haftbefehl gesucht wurden. Das Amtsgericht Gelsenkirchen hatte einen 32-Jährigen im Oktober 2020 und das Amtsgericht Herne im Mai 2022 rechtskräftig wegen Diebstahls jeweils zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20 Euro und zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Der Gesuchte aus Frankfurt am Main hatte bisher nur einen geringen Teil der Strafe beglichen. Da der Deutsche die Gesamtsumme nicht aufbringen konnte, muss er nun noch 90 Tage in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen. Eine Stunde später, gegen 16 Uhr, kontrollierten die Beamten eine 19-Jährige. Gegen diese ordnete das Amtsgericht Bochum zwei Tage Kurzarrest und das Amtsgericht Gelsenkirchen zwei Wochen Dauerarrest an, da die Deutsche jeweils ihre Bewährungsauflagen nicht erfüllt hatte. Die Gelsenkirchenerin wurde in eine Jugendarrestanstalt gebracht.

Bundespolizisten wurden während des Streifengangs auf einen 17-Jährigen aufmerksam, welcher gegenüber den Beamten aggressiv auftrat. Bei einer Durchsuchung fanden die Einsatzkräfte in dem Rucksack des Bochumers einen Teleskopschlagstock auf. Dieser wurde sichergestellt und Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Zeitgleich trafen die Einsatzkräfte auf einen Deutschen und überprüften diesen. Bei dem 17-Jährigen fanden die Beamten Hanfsamen und Marihuana, sowie einen Grinder (Mühle), eine Feinwaage und ca. 30 Verschlusstütchen auf. Der Gelsenkirchener muss sich nun wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.

Zudem nahmen die Polizisten einen 16-Jährigen in Gewahrsam, welchen die Polizei Köln als vermisst gemeldet hatte.

Der gemeinsame Einsatz trug zur Steigerung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger, sowie der Reisenden bei. Auch in der Zukunft wird die Polizei Gelsenkirchen und die Bundespolizei derartige Einsätze durchführen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Anne Rohde

Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011
Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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