Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei nimmt am Wochenende mehrere mit Haftbefehl gesuchte Straftäter fest und beschlagnahmt verbotene "Böller"
Aachen - Herzogenrath (ots)
Am Freitagnachmittag vollstreckten die Beamten der Bundespolizei bei einem 32-jährigen Algerier zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaften Aachen und Köln wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls und der gefährlichen Körperverletzung.
Der 32-Jährige war mit einem Linienbus aus Belgien eingereist und wurde von den Beamten kontrolliert. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellten sie die Haftbefehle fest. Der Betroffene wurde festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt Aachen eingeliefert. Er muss jetzt eine Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Monaten absitzen.
Drei Stunden später kam es in einem Fernreisezug nach Köln zu einer Festnahme eines 22-jährigen Tunesiers. Er wurde wegen der gefährlichen Körperverletzung vom Amtsgericht in Speyer gesucht. Er hatte von einer 2-jährigen Jugendstrafe noch eine 66-tägige Restfreiheitsstrafe ausstehen. Der Betreffende hatte einen Großteil seiner Jugendstrafe bereits verbüßt und wurde im Anschluss in seine Heimat abgeschoben. Den Rest der Freiheitsstrafe wurde ausgesetzt. Da er erneut Deutsches Hoheitsgebiet ohne Erlaubnis betreten hatte, lebte seine Restfreiheitsstrafe wieder auf. Er wurde in die zuständige Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am Samstag hatten die Beamten am Bahnhof in Herzogenrath einen 58-jährigen Niederländer festgenommen. Er wurde von der Staatsanwaltschaft Aachen wegen Diebstahls gesucht. Da er die verhängte Geldstrafe in Höhe von 1600,- Euro nicht zahlen konnte, muss er jetzt eine ersatzweise beschlossene Freiheitsstrafe von 160 Tagen absitzen. Er wurde in den Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Aachen eingeliefert.
Am Samstagnachmittag hatte ein 30-jähriger Niederländer sogenannte "Polenböller" aus den Niederlanden nach Deutschland eingeführt. Da diese in Deutschland keine Zulassung besaßen, wurden sie beschlagnahmt. Gegen den Betreffenden wurde eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetzes gefertigt. Er wird sich in Zukunft vor der Justiz verantworten müssen.
Die Bundespolizei warnt ausdrücklich vor derartigen "Böllern" und rät nur die vom Bundesamt für Materialforschung zugelassenen Feuerwerkskörper zu der zugelassenen Jahreszeit oder nach Genehmigung zu verwenden.
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