Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Sanitäter angegriffen - Nach Bundespolizisten getreten und geschlagen
Dortmund (ots)
Am gestrigen Nachmittag (3. Mai) pöbelte eine Frau im Dortmunder Hauptbahnhof mehrere Passanten an. Dies führte zu mehreren Einsätzen der Bundespolizei.
Gegen 14:30 Uhr verständigten Rettungskräfte am Hauptbahnhof Dortmund die Bundespolizei und baten um Unterstützung. Eine 54-Jährige lag auf dem Boden in der Haupthalle und schrie lautstark. Reisende hatten bereits den Rettungswagen gerufen. Eine halbe Stunde zuvor hatten Bahnmitarbeiter die Bundespolizei über eine Frau informiert, welche sich gegenüber Reisenden aggressiv verhalten habe und sich weigerte den Bahnhof zu verlassen. Bundespolizisten erteilten der polnischen Staatsbürgerin einen Platzverweis.
Die Frau richtete sich auf belästigte erneut Passanten. Die Einsatzkräfte ergriffen daraufhin ihren Arm und begleiteten die Frau auf den Bahnhofsvorplatz, um dort auf den Rettungswagen zu warten. Plötzlich wurde die Frau ohne festen Wohnsitz aggressiv und schnipste mit dem Finger eine glühende Zigarette in Richtung einer Polizeibeamtin. Diese hielt die 54-Jährige an den Armen fest. Dabei versuchte die augenscheinlich Alkoholisierte in Richtung des Gesichts der Beamtin zu spucken. Dies konnte durch eine Ausweichhandlung verhindert werden.
Nach dem die Sanitäter eintrafen, untersuchten sie die Frau. Plötzlich schlug diese einer 30-jährigen Rettungskraft unvermittelt mit der flachen Hand ins Gesicht. Die Beamten ergriffen die Arme und fixierten die aggressive Frau. Bundespolizisten brachten sie zur Wache. Dort trat und schlug sie mehrfach um sich, versuchte die Beamten zu bespucken und zu beißen. Nur unter erheblichem Kraftaufwand konnte eine Identitätskarte bei der Polin aufgefunden werden.
Aufgrund des sprunghaften, aggressiven Verhaltens und zur Verhinderung von weiteren Straftaten wurde die Frau in das Gewahrsam der Polizei Dortmund gebracht. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Körperverletzung ein.
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