Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf nimmt fünf Reisende fest und zieht knapp 5.000 Euro Geldstrafen ein
Düsseldorf (ots)
Die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf nahm am vergangenen Wochenende (19.-20.05.2023) insgesamt fünf zur Fahndung ausgeschriebene Personen fest.
Zu Beginn wurde am Freitagnachmittag im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei ein 25-jähriger deutscher Staatsangehöriger kontrolliert. Bei diesem stellten die Beamten fest, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Essen gleich zweifach per Haftbefehl gesucht wurde. Der erste Haftbefehl wurde im Februar dieses Jahres wegen der Nichterfüllung von 100 Sozialstunden gemäß Beschluss von Juni 2022 ausgestellt. Demnach hat der Verurteilte zwei Wochen Dauerarrest zu verbüßen. Der zweite wurde im März dieses Jahres ausgestellt. Laut diesem wurde der junge Mann im März 2021 wegen Betruges zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.750 Euro verurteilt. Die Geldstrafe konnte der in Recklinghausen lebende Mann begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 70 Tagen abwenden. Zwecks Verbüßen des zweiwöchigen Dauerarrests wurde er im Anschluss an die Justizbehörden überstellt.
Am Freitagabend stellten die Bundespolizeibeamten einen 39-jährigen polnischen Staatsangehörigen fest, welcher beabsichtigte, nach Antalya/Türkei auszureisen. Während der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Heilbronn gesucht wurde. Diese hatte im November 2022 einen Haftbefehl wegen Diebstahls gegen den im Januar 2019 Verurteilten erlassen. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 300 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte der in den Niederlanden lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 10 Tagen jedoch abwenden und anschließend seine Reise fortsetzen.
Am Samstagnachmittag dann wurde ein deutscher Staatsangehöriger festgestellt, welcher im Rahmen der Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei festgestellt wurde. Gegen den 42-Jährigen lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz vor. Diese hatte im Januar 2021 einen Haftbefehl wegen Beleidigung verfügt. Im Dezember 2019 wurde dieser rechtskräftig verurteilt. Die Geldstrafe in Höhe von 500 Euro konnte der in der Türkei lebende Mann jedoch ebenfalls begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 49 Tagen abwenden und danach seine Reise fortsetzen.
Am Samstagabend wurde weiterhin ein 29-jähriger rumänischer Staatsangehöriger durch die Beamten der Bundespolizei kontrolliert, welcher beabsichtigte, nach Chisinau/Moldawien auszureisen. Hierbei stellte sich heraus, dass der im Oktober 2019 Verurteilte von der Staatsanwaltschaft Krefeld wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in zwei Fällen gesucht wurde. Die Geldstrafe in Höhe von 600 Euro konnte der in Düsseldorf lebende Mann jedoch ebenfalls begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 44 Tagen abwenden.
Zuletzt wurde am Samstagabend ein 39-jähriger rumänischer Staatsangehöriger durch die Bundespolizei kontrolliert, welcher im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Chisinau/Moldawien festgestellt wurde. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Heilbronn im Juni 2022 einen Haftbefehl wegen unerlaubten Aufenthaltes ohne erforderlichen Aufenthaltstitel gegen den im Dezember 2021 Verurteilten erlassen. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte der in Rumänien lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 60 Tagen jedoch abwenden und anschließend seine Reise fortsetzen.
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