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BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle bei moldauischen Staatsangehörigen

Kleve - Kempen - Niederdorf (ots)

Am 10.06.2023 gegen 16:00 Uhr überprüfte die Bundespolizei auf der Bundesautobahn A 40 auf dem Rastplatz Niederdorf einen 41-jährigen Moldauer und seine 40-jährige Begleiterin. Der Fahrer war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Zudem wurde beim Abgleich seiner Personalien in den polizeilichen Fahndungssystemen bekannt, dass ihn die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth mit einem Haftbefehl sucht. Der Grund ist eine Verurteilung des Amtsgerichts Nürnberg wegen Diebstahls, aus der er noch eine Restgeldstrafe von 19 Tagessätzen zu je 10 Euro zu bezahlen hat. Ein weiterer Haftbefehl wurde durch die Staatsanwaltschaft Bamberg wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls erlassen. Hier ist er zu einer Geldstrafe von 300 Euro, ersatzweise zu 30 Tagen Haft verurteilt worden. Gegen seine Beifahrerin bestand ebenfalls ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bamberg wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls. Auch sie ist zu einer Geldstrafe von 300 Euro, ersatzweise zu 30 Tagen Haft, verurteilt worden. Beide Personen wurde verhaftet und zum Bundespolizeirevier nach Kempen gebracht. Das Fahrzeug wurde verkehrssicher auf dem Rastplatz Niederdorf abgestellt. Da der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, wird er sich noch wegen Fahren ohne Führerscheins in einem gesonderten Strafverfahren verantworten müssen. Etwas später gegen 17:00 Uhr erschienen drei weitere Moldauer auf dem Bundespolizeirevier in Kempen. Unter ihnen war auch die Schwester des Verhafteten. Gegen einen weiteren Verwandten, den 30-jährigen Mitfahrer, bestand ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Bamberg. Auch er wurde durch das Amtsgericht Bamberg im Jahr 2022 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Die dritte Person, ein 20-jähriger Moldauer, fuhr das zuvor abgestellte Fahrzeug ohne gültigen Führerschein vom Rastplatz Niederdorf zum Bundespolizeirevier. Auch er muss sich in einem gesonderten Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Auf der Dienststelle konnten durch Zahlungen aller Geldstrafen die fälligen Haftstrafen abgewendet werden. Da sich die fünf Personen alle in einem Asylverfahren in der Bundesrepublik Deutschland befinden, wurden Sie angewiesen, sich unverzüglich bei den für sie zuständigen Ausländerbehörden zu melden.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Kleve
Christian Goerke

Telefon: (02821) 7451-0
E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
Internet: www.bundespolizei.de

Emmericher Straße 92-94
47533 Kleve

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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