Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Hauptbahnhof Dortmund - Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen
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Dortmund (ots)
Die Bundespolizei wird in der kommenden Woche (28. Juni bis 2. Juli) im Hauptbahnhof Dortmund durchgehend ein Mitführverbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen erlassen. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot/ Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden.
Die Bundespolizei verzeichnete in den letzten Monaten keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen im Dortmunder Hauptbahnhof.
Dabei kamen auch immer wieder gefährliche Gegenstände zur Anwendung. Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen (Springmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, usw.), aber auch andere gefährliche Gegenstände wie z.B. Schlagringe sicher.
Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen. Exemplarische Pressemitteilungen unterstreichen die Wichtigkeit des angekündigten Mitführverbots:
- 14-Jährige begrabscht - Bundespolizei ermittelt gegen bewaffneten Mann
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5537966
- 15-Jähriger ohne Ticket - Bundespolizisten stellen Kampfmesser sicher
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5530522
- Handy unter Androhung von Messer entwendet - Bundespolizisten finden weiteres Mobiltelefon bei 15-Jährigen auf
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5529110
- Mit Messer und Schlagstock im Bahnhof - Bundespolizei nimmt 21-Jährigen fest
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5521731
- Zwei Männer mit Schnittverletzungen - Bundespolizisten stellen Messer sicher
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5521112
- Unter vorgehaltenem Messer beraubt - Bundespolizei ermittelt
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5520001
- Aggressor greift unvermittelt Bundespolizisten in Wache an -Drogen und Messer sichergestellt
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5517988
- Jugendlicher mit Drogen und Messer in S4 - Bundespolizisten beweisen richtigen "Riecher"
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5516972
- Bewaffnetem Drogendealer misslingt Flucht vor Bundespolizisten
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5494837
- Jugendliche mit Messer bedroht - Bundespolizei stellt Tatverdächtigen am Hauptbahnhof
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5492405
- Bundespolizei stellt bewaffneten 16-Jährigen
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5489836
- Mit zwei Haftbefehlen gesucht - Bundespolizei nimmt 20-jährigen Bewaffneten fest
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5489094
- Skurriler Scherz endet in Einsatz der Bundespolizei - 20-Jähriger richtet Anscheinswaffe auf sein Gegenüber
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5482713
- Bundespolizisten stellen Messer bei 27-Jährigen sicher
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5482168
- 20-Jähriger mit Pistole flüchtet vor Bundespolizisten
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5479181
- Bahnmitarbeiter bedroht und beleidigt - Bundespolizisten nehmen aggressiven Mann mit Messer fest
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/54784360
- Bundespolizisten finden getarnte Taschenlampe, Messer und Drogen auf
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5477560
Der Hauptbahnhof Dortmund wird täglich von tausenden Reisenden genutzt und gilt als wichtiger Verkehrsknotenpunkt im Ruhrgebiet. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln, kommt es im Hauptbahnhof immer wieder zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden.
Aufgrund der Vielzahl von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen, wird die Bundespolizei in dem Zeitraum des angekündigten Mitführverbots konsequent reagieren und Nutzer/-innen des zuvor genannten Bahnhofs verstärkt kontrollieren.
Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Messern aller Art erlassen.
- Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 28. Juni ab 14:00 Uhr durchgehend bis zum 2. Juli 2023 bis 06:00 Uhr. - Der Geltungsbereich umfasst die Gebäudekomplexe des Hauptbahnhof Dortmund, inklusive Gleisanlagen. Ausgenommen sind die U-Bahn-/ Stadtbahn-Bereiche. - Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen betreten.
Bei Personen, die gegen das Verbot verstoßen, kann ein Platzverweis, ein Bahnhofs-/ oder Beförderungsverbot, sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro erhoben werden!
Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot, können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese ist der Pressemitteilung angehängt und kann zudem auch auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden. Außerdem werden in den betroffenen Bahnhöfen Plakate ausgehangen, um auf die bevorstehende Verbotszone hinzuweisen.
Rückfragen bitte an:
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Bundespolizeiinspektion Dortmund
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Anne Rohde
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