Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Faustschläge nach vermeintlichen Diebstahl - Bundespolizisten stellen Angreifer
Essen - Bochum (ots)
Am Freitagmittag (14. Juli) sollen zwei junge Männer im Essener Hauptbahnhof einen 50-Jährigen geschlagen und getreten haben. Bundespolizisten erkannten mit Hilfe der Videoanlage den flüchtigen 22-Jährigen und ergriffen ihn.
Gegen 13 Uhr informierte ein Bahnmitarbeiter die Bundespolizei über eine körperliche Auseinandersetzung am Hauptbahnhof Essen. Die Beamten begaben sich unverzüglich zum Nordausgang und trafen dort auf drei Personen. Dabei handelte es sich um den Anrufer, sowie um einen 50-Jährigen und einen jungen, marokkanischen Staatsbürger.
Die Einsatzkräfte brachen den 17-Jährigen zur Feststellung seiner Identität zur Bundespolizeiwache, da er keinerlei Ausweisdokumente mit sich führte. Bei einer Durchsuchung stellten sie ein Verschlusstütchen mit Haschisch sicher. Die Auswertung der Videoaufnahmen aus einer Überwachungskamera ergab, dass bei dem Angriff noch ein weiterer junger Mann beteiligt war. Die Beamten stellten den 22-Jährigen noch im Bahnhof und brachten ihn ebenfalls zur Wache.
Der Geschädigte (50) gab an, dass er mit den beiden jungen Männern zunächst verbal aneinandergeraten sei. Sein Begleiter habe zuvor die Geldbörse im Hauptbahnhof verloren. Der Deutsche sei dann jedoch davon ausgegangen, dass die jungen Männer (17, 22) das Portemonnaie entwendet haben. Daraufhin sei er den Bochumern gefolgt und habe dem 17-Jährigen die Bauchtasche entrissen. Er sei in der Annahme gewesen, dass sich das Stehlgut in der Tasche befinden würde. Der 17-Jährige habe daraufhin versucht, den Deutschen festgehalten und habe ihn gegen das Schienbein getreten. Der 22-Jährige habe die Tasche an sich genommen und den Essener zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Der Bahnmitarbeiter habe dann die Beteiligten getrennt. Der 50-Jährige erlitt dabei eine blutige Lippe. Eine ärztliche Versorgung lehnte er jedoch ab.
Die Staatsanwaltschaft entschied, dass von dem 22-Jährigen Fingerabdrücke genommen, sowie Fotos gefertigt werden. Beamte kontaktierten die Erziehungsberechtigte des 17-Jährigen, welcher anschließend seine Reise fortsetzte.
Die Geldbörse wurde bei den marokkanischen Staatsbürgern nicht aufgefunden. Diese müssen sich aber nun wegen räuberischen Diebstahls und gemeinschaftlicher Körperverletzung verantworten. Die Bundespolizisten leiteten auch ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls gegen den 50-Jährigen ein.
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