Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei nimmt sechs Reisende am Flughafen Düsseldorf fest - Fahndungserfolg am Wochenende
Düsseldorf (ots)
Am vergangenen Wochenende (21.-22.07.2023) nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen insgesamt sechs zur Fahndung ausgeschriebene Reisende fest.
Zu Beginn wurde am Freitagmorgen im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Bodrum/Türkei ein 29-jähriger deutscher Staatsangehöriger kontrolliert. Hierbei stellten die Beamten fest, dass der Mann im Januar dieses Jahres durch die Staatsanwaltschaft Kassel wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben war. Demnach wurde er im Oktober 2021 rechtskräftig verurteilt. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte der Essener die Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen jedoch abwenden und seine Reise anschließend fortsetzen.
Am Freitagnachmittag dann stellten die Bundespolizeibeamten einen 32-jährigen aserbaidschanischen Staatsangehörigen fest, welcher beabsichtigte, nach Istanbul/Türkei zu fliegen. In diesem Fall hatte das Amtsgericht Bochum im September 2021 einen Haftbefehl gegen den Mann erlassen. Demnach wurde er im Januar 2020 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Da der Verurteilte jedoch gegen Bewährungsauflagen verstoßen hatte, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Der in Bochum lebende Mann wurde festgenommen und beim zuständigen Amtsgericht dem Haftrichter vorgeführt.
Freitagabend wurde ein deutscher Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Trabzon/Türkei vorstellte. Gegen den 23-Jährigen lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Paderborn vor. Diese hatte im April dieses Jahres einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im Juli 2021 Verurteilten verfügt. Durch Zahlung der Geldbuße in Höhe von 1.050 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte der in Ahlen lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 35 Tagen abwenden und seinen Flug in die Türkei antreten.
Anderthalb Stunden später wurde eine 40-jährige türkische Staatsangehörige durch die Bundespolizei festgestellt, welche sich auf der Einreise eines Fluges aus Istanbul/Türkei befand. Im Rahmen der Einreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass ebenfalls die Staatsanwaltschaft Paderborn im Dezember 2022 einen Haftbefehl wegen Betruges in fünf Fällen gegen die bereits im August 2019 Verurteilte erlassen hatte. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 500 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte die in der Türkei lebende Frau die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 20 Tagen jedoch abwenden und anschließend ihre Reise fortsetzen.
Sonntagvormittag dann stellten die Bundespolizeibeamten einen 33-jährigen irakischen Staatsangehörigen fest, der sich zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Erbil/Irak vorstellte. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Essen einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz gegen den im September vergangenen Jahres Verurteilten erlassen. Die Erzwingungshaft von einem Tag konnte der in Dortmund lebende Mann jedoch abwenden, indem er die Geldbuße in Höhe von 20 Euro vor Ort beglich.
Zuletzt wurde Sonntagmittag ein deutscher Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei vorstellte. Gegen den 47-Jährigen lag in diesem Fall ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Freiburg vor. Diese hatte im November 2021 einen Haftbefehl wegen einer Unterhaltspflichtverletzung gegen den im Oktober 2018 Verurteilten verfügt. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 2.880 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte der in der Türkei lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 72 Tagen abwenden und seine Reise fortsetzen.
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