Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Attacke auf 25-Jährige - Bundespolizisten nehmen aggressive Randaliererin fest
Bochum (ots)
Am gestrigen Dienstagabend (25. Juli) stieß eine Frau eine Passantin am Bochumer Hauptbahnhof plötzlich die Treppe hinunter. Wenig später griff sie die Bundespolizisten an, trat nach ihnen, beleidigte und bedrohte diese.
Gegen 19 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Bochum, als sie auf eine Streitigkeit am Busbahnhof aufmerksam wurden. Eine 29-Jährige trat eine Frau ohne ersichtlichen Grund an der Treppe am Abgang zum U-Bahnbereich. Die 25-jährige Geschädigte fiel daraufhin einige Stufen bis zur ersten Empore hinunter. Die Deutsche klagte über starke Knieschmerzen. Die Beamten forderten einen Rettungswagen an, welcher die Bochumerin zur weiteren ärztlichen Behandlung in ein Krankenhaus brachte.
Die Tatverdächtige geriet derweil in eine Auseinandersetzung mit vor Ort befindlichen Zeugen. Die Einsatzkräfte fixierten die Angreiferin mittels Handfesseln. Drei Bochumer (24, 32, 62) gaben gegenüber den Polizisten an, dass es zuvor kein Streitgespräch zwischen den Frauen gegeben habe.
Die Beamten brachten die Deutsche zur Bundespolizeiwache. Auf dem Weg dorthin ließ sie sich fallen und trat nach den Polizisten. Zudem stemmte sie sich gegen die Laufrichtung und bedrohte und beleidigte diese. Bei der Durchsuchung trat sie erneut in Richtung einer Beamtin. Die Frau ohne festen Wohnsitz verlor plötzlich mehrfach das Bewusstsein, kam aber kurz darauf wieder zu sich. Alarmierte Rettungskräfte konnten keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen feststellen. Während der Untersuchung reagierte sie immer wieder aggressiv und verweigerte die Behandlung.
Wenig Später randalierte die 29-Jährige dann in der Bundespolizeiwache, schlug und trat mehrfach gegen eine Tür. Daraufhin wurde sie erneut gefesselt.
Zur Verhinderung von weiteren Straftaten wurde die Frau in das Gewahrsam der Polizei Bochum gebracht. Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstandes und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, sowie wegen Beleidigung und Bedrohung ein.
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