Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei verhaftet fünf Personen am Flughafen Düsseldorf - Fahndungserfolg am Wochenende
Düsseldorf (ots)
Am vergangenen Wochenende (11.-12.08.2023) nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen insgesamt fünf zur Fahndung ausgeschriebene Reisende fest.
Zu Beginn wurde am Freitagvormittag im Rahmen der Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei eine 30-jährige kongolesische Staatsangehörige festgestellt, welche zur Fahndung ausgeschrieben war. Nur wenige Tage zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Essen einen Haftbefehl wegen Betruges in zwei Fällen gegen die Reisende erlassen. Demnach wurde sie im November 2020 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Die in Gelsenkirchen lebende Frau wurde durch die Bundespolizeibeamten festgenommen und an die zuständigen Justizbehörden übergeben.
Zum gleichen Zeitpunkt stellten die Bundespolizisten einen 50-jährigen deutschen Staatsangehörigen fest, welcher beabsichtigte, nach Hurghada/Ägypten zu fliegen. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Bochum im Juli dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Betruges gegen den Mann erlassen. Demnach wurde er im Juni 2020 rechtskräftig verurteilt. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.725 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte der ebenfalls in Gelsenkirchen lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 115 Tagen jedoch abwenden und anschließend seine Reise fortsetzen.
Samstagvormittag wurde ein 21-jähriger niederländischer Staatsangehöriger durch die Bundespolizei festgestellt, welcher sich auf der Einreise eines Fluges aus Heraklion/Griechenland befand. Im Rahmen einer stichprobenartigen Einreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass das Amtsgericht Münster im August dieses Jahres einen Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erlassen hatte. Der in den Niederlanden lebende Mann wurde festgenommen und beim zuständigen Amtsgericht dem Haftrichter vorgeführt.
Samstagnachmittag dann stellten die Bundespolizeibeamten einen 49-jährigen türkischen Staatsangehörigen fest, der beabsichtigte, nach Istanbul/Türkei auszureisen. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Dortmund einen Haftbefehl wegen unerlaubten Veranstaltens eines Glückspiels in zwei Fällen gegen den im April 2022 Verurteilten erlassen. Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 44 Tagen konnte der in Hamm lebende Mann jedoch abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 440 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich.
Zuletzt wurde Samstagabend ein rumänischer Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Chisinau/Moldawien vorstellte. Gegen den 27-Jährigen lag in diesem Fall eine Fahndungsnotierung des Amtsgerichts Weiden in der Oberpfalz (Bayern) vor. Diese hatte im November 2022 einen Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen den in Rumänien lebenden Mann vor. Er wurde festgenommen und beim zuständigen Amtsgericht dem Haftrichter vorgeführt.
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