Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Widerstand nach Ladendiebstahl - Bundespolizei nimmt Aggressor in Gewahrsam
Essen - Köln (ots)
Am gestrigen Abend (06. September) soll eine Person versucht haben, in einer Drogeriekette im Essener Hauptbahnhof, diverse Kosmetikartikel zu stehlen. Später wehrte er sich vehement gegen die Maßnahmen der Bundespolizisten und beleidigte diese.
Gegen 20:25 Uhr wurde das Bundespolizeirevier Essen durch den Ladendetektiv eines Drogeriemarkts im Hauptbahnhof Essen darüber in Kenntnis gesetzt, dass es zu einem Ladendiebstahl gekommen sei. Woraufhin sich die Polizisten auf der Stelle zu der Filiale begaben. Dort trafen sie auf den 22-Jährigen, der sich von Beginn an unkooperativ verhielt. Zur Feststellung seiner Identität, wurde der algerische Staatsbürger den Wachräumen zugeführt. Vor Ort sollten seine Daten durch einen Fingerabdruckscan ermittelt werden. Dies wollte der Kölner verhindern, indem er seine Hand aus dem Griff des Beamten herauszog. Mittels einer angewandten Fixierung, konnten die Einsatzkräfte den Widerstand unterbinden und die Maßnahme durchführen. Während auf das Ergebnis des Systems gewartet wurde, brachten die Polizisten den Mann aufgrund seines aggressiven Verhaltens in eine Gewahrsamszelle. Dort wurde er zunehmend renitenter und versuchte sich selbst zu verletzen. Dieser konnte durch die Bundespolizisten unterbunden werden, woraufhin der Aggressor diese mehrfach, lautstark beleidigte.
Die Überprüfungen ergaben in der Zwischenzeit, dass der Tatverdächtige bereits mehrfach, wegen diverser Straftatbestände, polizeilich in Erscheinung getreten war.
Die Beamten nahmen den Polizeibekannten fest und brachten ihn in das Gewahrsam der Polizei Essen, welche die weiteren Ermittlungen übernimmt. Auch dort leistete der Algerier erneut Widerstand, indem er sich gegen die Durchsuchung wehrte. Daraufhin wurde er erneut fixiert, um seine Handlung zu unterbinden und die Maßnahme durchzuführen.
Verletzt wurde bei den Tathandlungen niemand.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, der Beleidigung, des Diebstahls und des unerlaubten Aufenthalts ein.
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