Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Mann bedroht Reisende mit Schusswaffe - Bundespolizisten nehmen den Tatverdächtigen fest
Essen (ots)
Am gestrigen Abend (15. September) soll ein Mann am Essener Hauptbahnhof mit einer Waffe hantiert haben. Dabei soll er gedroht haben, sich und anderen schaden zu wollen. Als Bundespolizisten diesen festnahmen, leistete er Widerstand.
Gegen 18:45 Uhr wurde das Bundespolizeirevier Essen darüber in Kenntnis gesetzt, dass auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofs Essen eine Person mit einer Schusswaffe stehen und Reisenden drohen soll. Die Beamten eilten unverzüglich zur Nordseite des Bahnhofs, wo sie den 25-Jährigen antrafen. Dieser drohte lautstark damit andere und sich selbst erschießen zu wollen. Der deutsche Bürger wurde umgehend von den Einsatzkräften aufgefordert die Schusswaffe fallen zu lassen. Weitere Polizisten sorgten in der Zwischenzeit dafür, dass sich alle Personen vor Ort in Sicherheit begaben. Den Anweisungen, die verbotene Waffe fallen zu lassen, kam der Essener zunächst nicht nach. Erst als ihm der Schusswaffengebrauch der Bundespolizisten angedroht wurde, ließ dieser die Pistole zu Boden fallen, entfernte sich aber nicht von ihr. Anstatt der Aufforderung der Polizeibeamten nachzukommen und Abstand zwischen sich und der Waffe zu schaffen, blieb der unkooperative Mann unmittelbar neben dieser stehen. Die Einsatzkräfte brachten den Deutschen, um Schlimmeres zu verhindern, zu Boden und anschließend in die Diensträume. Bei der sichergestellten Waffe handelte es sich um eine Schreckschusspistole, mit dem detailgetreuen Nachbau einer P99.
Bei einer Durchsuchung wurden bei dem Polizeibekannten ein angerauchter Joint, sowie eine Marihuana-Mühle aufgefunden.
Aufgrund dessen, dass der Tatverdächtige in der Bundespolizeiwache weiterhin damit drohte sich oder andere zu verletzen, wurde ein Notarzt verständigt. Dieser brachte den Essener anschließend in ein zuständiges Krankenhaus.
Die Bundespolizei stellte die verbotenen Gegenstände sicher und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung, Verstoßes gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung ein. *
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