Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf nimmt am Wochenende acht Reisende fest - Einer versuchte zu fliehen
Düsseldorf (ots)
Am vergangenen Wochenende (22.-24.09.2023) verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen insgesamt acht zur Fahndung ausgeschriebene Reisende.
Im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Antalya/Türkei am Freitagmorgen wurde zu Beginn eine 53-jährige deutsche Staatsangehörige kontrolliert. Hierbei stellten die Beamten fest, dass die Frau im Mai dieses Jahres durch die Staatsanwaltschaft Duisburg wegen Betruges zur Fahndung ausgeschrieben war. Demnach wurde er im September 2020 rechtskräftig verurteilt. Doch durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.940 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte die in Oberhausen lebende Frau die Ersatzfreiheitsstrafe von 97 Tagen jedoch abwenden und ihre Reise anschließend fortsetzen.
Freitagnachmittag wurde ein 38-jähriger deutscher Staatsangehöriger durch die Bundespolizei festgestellt, welcher sich auf der Einreise eines Fluges aus Athen/Griechenland befand. Im Rahmen einer stichprobenartigen Einreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Essen bereits im Juni 2015 einen Haftbefehl wegen Betruges in 14 Fällen erlassen hatte. Demnach wurde der Mann im Oktober 2014 zu zwei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Während der Kontrolle jedoch händigte der Gesuchte den Beamten ein vermutlich gefälschtes Identitätspapier mit abweichenden Personalien aus, mit Hilfe dessen er seine Identität mutmaßlich zu verschleiern versuchte. Da die Beamten bei dem vorgelegten Identitätsdokument jedoch Fälschungsmerkmale feststellten und die hierin aufgeführten Personaldaten dem Gesuchten zugeordnet werden konnten, gelang ihm die Verschleierung seiner Identität nicht. Während der Verbringung in die Diensträume der Bundespolizei versuchte der Mann dann zu flüchten und stieß während seiner Flucht sogar mehrere Reisende zu Boden. Die Flucht jedoch konnte durch die Bundespolizisten beendet werden. Hierbei leistete der Mann sogar Widerstand gegen die eingesetzten Beamten. Neben dem offenen Haftbefehl und die ihm damit bevorstehende Freiheitsstrafe hat sich der Mann nun noch wegen des Straftatverdachts der Urkundenfälschung sowie des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu verantworten. Entsprechende Strafverfahren gegen ihn wurden eingeleitet. Nach Beendigung aller erforderlichen Maßnahmen wurde er an die Justizbehörden überstellt.
Am Freitagabend stellten die Bundespolizeibeamten weiterhin eine 31-jährige belgische Staatsangehörige fest, welche beabsichtigte, nach Izmir/Türkei zu fliegen. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Köln im Mai dieses Jahres einen Haftbefehl wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr gegen die im Juni 2020 Verurteilte erlassen. Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 30 Tagen konnte die in Belgien lebende Frau jedoch abwenden, indem sie die Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro vor Ort beglich.
Ebenfalls Freitagabend wurde eine deutsche Staatsangehörige festgestellt, die sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Dubai/Vereinigte Arabische Emirate vorstellte. Gegen die 28-Jährige lag in diesem Fall ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Duisburg vor. Diese hatte im Juli dieses Jahres einen Haftbefehl wegen zweifachen Betruges gegen die im November 2019 Verurteilte verfügt. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 500 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte die Frau die Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen abwenden und ihren Flug nach Dubai antreten.
Kurze Zeit später wurde ein 33-jähriger deutscher Staatsangehöriger durch die Bundespolizei festgestellt, welcher ebenfalls beabsichtigte, nach Dubai/Vereinigte Arabische Emirate auszureisen. Im Rahmen der Ausreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Aachen im September 2023 einen Haftbefehl wegen Beleidigung in drei Fällen in Tateinheit mit Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gegen den im Mai 2019 Verurteilten erlassen hatte. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.875 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der Aachener die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 75 Tagen jedoch abwenden und anschließend seine Reise fortsetzen.
Samstagmorgen stellten die Bundespolizeibeamten einen 34-jährigen deutschen Staatsangehörigen fest, der beabsichtigte, nach Monastir/Tunesien zu fliegen. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Wuppertal im Juni dieses Jahres einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Urkundenfälschung gegen den Mann erlassen. Die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 45 Tagen konnte der Solinger jedoch abwenden, indem er die Geldstrafe in Gesamthöhe von 1.800 Euro vor Ort beglich.
Sonntagnachmittag wurde ein tunesischer Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Monastir/Tunesien vorstellte. Gegen den 50-Jährigen lagen hier sogar zwei Haftbefehle vor. Der erste wurde im Juni dieses Jahres durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Diebstahls und der zweite einen Monat später durch die Staatsanwaltschaft Wuppertal wegen Nötigung ausgestellt. Die Geldstrafe in Gesamthöhe von 1.700 Euro konnte der Mann jedoch nicht begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 140 Tagen nicht abwenden. Nach Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls wurde der Verurteilte den Justizbehörden überstellt.
Zuletzt stellten die Bundespolizisten ebenfalls Sonntagnachmittag einen 23-jährigen italienischen Staatsangehörigen fest, der beabsichtigte, nach Belgrad/Serbien auszureisen. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Bochum wenige Tage zuvor einen Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung gegen den Verurteilten erlassen. Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 50 Tagen konnte der in Herten lebende Mann jedoch abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 500 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Anschließend setzte er seine Reise fort.
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