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BPOL NRW: Drei Personen verhaftet - Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf fahndet erfolgreich

Düsseldorf (ots)

Drei gesuchte Personen verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am vergangenen Wochenende (06.-08.10.2023).

Bei der ersten Person am Freitagmorgen handelte es sich um einen erst 16-jährigen Jugendlichen, welcher im Rahmen der Einreisekontrolle eines Fluges aus Antalya/Türkei festgestellt wurde. Der deutsche Staatsangehörige wurde im September dieses Jahres vom Amtsgericht Bochum per Untersuchungshaftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben. Demnach steht dieser dringend im Verdacht, im August dieses Jahres gegen den Willen einer Frau und unter Anwendung von Gewalt sexuell übergriffig geworden zu sein sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben. Nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde der in Bochum lebende Beschuldigte an die Justizbehörden überstellt.

Am Sonntagmorgen wurde ein 27-jähriger niederländischer Staatsangehöriger zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Hurghada/Ägypten bei den Beamten vorstellig. Hierbei stellten diese fest, dass die Staatsanwaltschaft Köln im Juli dieses Jahres einen Haftbefehl wegen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln gegen den im Dezember 2022 Verurteilten erlassen hatte. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 400 Euro konnte der in den Niederlanden lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen abwenden und seinen Flug nach Ägypten antreten.

Zuletzt stellten die Bundespolizeibeamten am Sonntagabend eine 42-jährige türkische Staatsangehörigen fest, welche sich zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Kayseri/Türkei vorstellte. Hierbei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Hagen im April dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Betruges gegen die im Februar 2022 Verurteilte erlassen hatte. Die Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro konnte von der in Iserlohn lebenden Frau vor Ort bei der Bundespolizei beglichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 80 Tagen abgewendet werden. Im Anschluss setzte sie ihren Weg fort.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Pressestelle
Daniela Maaßen
Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
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Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf


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unter oben genannter Kontaktadresse.

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