Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Vier Festnahmen am Wochenende - Fahndungserfolg der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf
Düsseldorf (ots)
Insgesamt vier zur Festnahme ausgeschriebene Personen nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am vergangenen Wochenende (03.-05.11.2023) fest.
Als erstes kontrollierten die Beamten am Freitagmorgen einen Deutschen, welcher beabsichtigte, nach Istanbul/Türkei auszureisen. Hierbei wurde während der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle festgestellt, dass nach dem 37-Jährigen gefahndet wurde. Das Amtsgericht Dortmund hatte im April dieses Jahres einen Haftbefehl gegen den Mann erlassen, da dieser angeklagt wurde, im April 2022 ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis geführt zu haben. Da er der Hauptverhandlung fernblieb, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde der Dortmunder an die Justizbehörden überstellt.
Freitagmittag stellte sich ein Albaner zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Edinburgh/Schottland vor. Hier stellten die Beamten fest, dass der Reisende durch die Staatsanwaltschaft Aachen zur Fahndung ausgeschrieben war. Im Mai dieses Jahres hatte diese einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im September 2021 Verurteilten ausgestellt. Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 20 Tagen konnte jedoch von dem in Monschau lebenden Mann abgewendet werden, da er die Geldstrafe in Höhe von 200 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Danach setzte er seine Reise fort.
Am darauffolgenden Samstagnachmittag wurde ein Franzose kontrolliert, der sich zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei vorstellte. Bei diesem stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Duisburg im Oktober dieses Jahres einen Haftbefehl wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den 78-Jährigen erlassen hatte. Demnach wurde er bereits im Juli 2020 rechtskräftig verurteilt. Doch auch der in Duisburg lebende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 30 Tagen abwenden und seine Reise fortsetzen, indem er die Geldstrafe in Höhe von 900 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich.
Zuletzt wurde am Sonntagmorgen ein 59-jähriger Deutscher im Rahmen der Streifentätigkeit am Fernbahnhof des Flughafens des Flughafens Düsseldorf durch die Bundespolizei kontrolliert. Hierbei wurde festgestellt, dass der Mann gleich zweifach per Haftbefehl gesucht wurde. Der erste Haftbefehl wurde im August dieses Jahres durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Erschleichens von Leistungen und der zweite im September dieses Jahres durch die Staatsanwaltschaft Dortmund wegen Beleidigung ausgestellt. Die Geldstrafe in Gesamthöhe von 450 Euro konnte der Düsseldorfer jedoch nicht begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 45 Tagen nicht abwenden. Er wurde daher durch die Bundespolizei an die zuständigen Justizbehörden überstellt.
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