Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: 17-Jährige attackiert Bundespolizisten mit Schlägen und Tritten
Dortmund (ots)
Am gestrigen Abend (12. Juni) wurden Bundespolizisten auf eine Minderjährige aufmerksam gemacht, die im Hauptbahnhof Dortmund herumschrie und äußerte vermisst zu werden. Gegenüber den Beamten reagierte sie äußerst aggressiv und griff diese schließlich an.
Gegen 23:35 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Dortmunder Hauptbahnhof. Währenddessen wurden sie durch Mitarbeiter der Deutschen Bahn auf eine 17-Jährige aufmerksam gemacht, die immer wieder auf sie zukam und angab, dass sie vermisst werde. Als die Bundespolizisten auf die Jugendliche zugingen, reagierte diese zunehmend aggressiv. Der Aufforderung, sich auszuweisen, kam sie jedoch nach. Überprüfungen ergaben, dass sie in der Vergangenheit bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung trat. Als die Bundespolizisten ihr mitteilten, dass sie aufgrund der fortgeschrittenen Uhrzeit und ihres minderjährigen Alters, der Dienststelle zugeführt werde, beschimpfte sie die Beamten zunächst, folgte ihnen dann aber widerwillig. Auf dem Weg in die Wachräume, stemmte die Dortmunderin sich immer wieder gegen die Laufrichtung, beschimpfte die Uniformierten und drohte ihnen mit dem Tod.
In der Bundespolizeiwache wurde sie dem Gewahrsamsbereich zugeführt. Vor Ort verhielt sich die Tatverdächtige äußerst aggressiv, schlug um sich und versuchte dabei immer wieder einen der Einsatzkräfte im Gesicht zu treffen. Daraufhin wurde sie zu Boden gebracht und fixiert. Am Boden trat die Jugendliche weiterhin um sich und traf dabei einen der Polizeibeamten im Unterleib, sowie eine weitere Polizistin an der Hand. Verletzt wurde bei der Tathandlung niemand. Nachdem die Deutsche sich beruhigte, wurde sie durchsucht. Anschließend wurden ihre Fingerabdrücke genommen und Lichtbilder von ihr gefertigt.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt wurde das Mädchen einer Jugendschutzstelle übergeben. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffes und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Körperverletzung und Bedrohung ein.
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