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BPOL NRW: Hauptbahnhof Bochum - Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen

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Bochum (ots)

Die Bundespolizei wird ab heute (4. Juli) bis Sonntag (7. Juli) im Hauptbahnhof Bochum durchgehend ein Mitführverbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen erlassen. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot/ Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden.

Die Bundespolizei verzeichnete in den letzten Monaten keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen im Bochumer Hauptbahnhof.

Dabei kamen auch immer wieder gefährliche Gegenstände zur Anwendung. Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen (Springmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, usw.), aber auch andere gefährliche Gegenstände wie z.B. Schlagringe sicher. Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen.

Exemplarische Pressemitteilungen unterstreichen die Wichtigkeit des angekündigten Mitführverbots:

   - Unbekannte bedrohen Minderjährigen mit Messer - Bundespolizei 
     sucht Zeugen

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5709390

   - Waffe im Hosenbund - 19-Jähriger beschimpft Bundespolizisten

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5740357

   - Messer zur Selbstverteidigung - Bundespolizei nimmt 17-Jährigen 
     in Gewahrsam

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5741356

   - Bundespolizei stellt 19-Jährigen mit Springmesser

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5783179

   - Bundespolizei stellt bei 18-Jährigem Einhandmesser sicher

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5802172

Der Hauptbahnhof Bochum wird täglich von tausenden Reisenden genutzt und gilt als einer der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte im Ruhrgebiet. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln, kommt es im Hauptbahnhof immer wieder zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden.

Aufgrund der Vielzahl von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen, wird die Bundespolizei in dem Zeitraum des angekündigten Mitführverbots konsequent reagieren und Nutzer/-innen des zuvor genannten Bahnhofs verstärkt kontrollieren.

Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Messern aller Art erlassen.

   - Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 4. Juli ab 12:00 Uhr
     durchgehend bis zum 7. Juli 2024 bis 24:00 Uhr.
   - Der Geltungsbereich umfasst die Gebäudekomplexe des 
     Hauptbahnhofes Bochum, inklusive Gleisanlagen. Ausgenommen sind 
     die U-Bahn-/ Stadtbahn-Bereiche.
   - Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im 
     Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen 
     betreten.

Bei Personen, die gegen das Verbot verstoßen, kann ein Platzverweis, ein Bahnhofs-/ oder Beförderungsverbot, sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro erhoben werden!

Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot, können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese ist der Pressemitteilung angehängt und kann zudem auch auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden. Außerdem sind in dem betroffenen Bahnhof Plakate ausgehangen, um auf die bevorstehende Verbotszone hinzuweisen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Anne Rohde

Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011
Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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