Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Im Zug herumgepöbelt - Bundespolizei nimmt 43-Jährigen in Gewahrsam
Essen (ots)
Am gestrigen Abend (5. August) widersetzte sich ein Mann der Aufforderung, einen Regionalexpress im Essener Hauptbahnhof zu verlassen. Auf dem Weg zur Bundespolizeiwache wurde dieser zunehmend aggressiver, beleidigte den Beamten und wehrte sich gegen die Mitnahme.
Gegen 21:45 Uhr bat der Zugbegleiter des RE42 in Richtung Münster um Unterstützung. In dem Zug soll sich ein Mann befinden, welcher trotz mehrfacher Aufforderung diesen nicht verlassen wolle. Die Beamten begaben sich unverzüglich zum Bahnsteig zu Gleis 22 des Hauptbahnhofs Essen. Der Bahnmitarbeiter gab an, dass der 43-Jährige von der Weiterfahrt ausgeschlossen werde, da er zuvor lautstark herumgeschrien und sich aggressiv gegenüber den Mitreisenden verhalten habe. Da der Deutsche den Anweisungen der Bundespolizisten nicht nachkam, führten diese ihn an den Armen aus dem Zug heraus. Ausweisen wollte er sich nicht, äußerte aber mehrfach, dass er der Weihnachtsmann sei. Zudem tätigte er gegenüber den Uniformierten suizidale Äußerungen.
Auf dem Weg zur Bundespolizeiwache versuchte er sich schnellen Schrittes zu entfernen, die Beamten ergriffen ihn jedoch an den Armen. Aus den Griffen der Einsatzkräfte versuchte er sich zu lösen, woraufhin der Essener zu Boden gebracht und mit Handfesseln fixiert wurde. Eine Bodycam zeichnete die Widerstandshandlungen auf. Die Polizeibeamten nahmen den 43-Jährigen in Gewahrsam und alarmierten einen Rettungswagen. Während der Durchsuchung beleidigte er die Uniformierten mehrfach und zeigte diesen den Mittelfinger. Diese fanden die Versichertenkarte des Mannes auf, womit er zweifelsfrei identifiziert wurde. Zudem war der Mann augenscheinlich stark alkoholisiert.
Auch gegenüber den Sanitätern äußerte er erneut, sich erschießen lassen zu wollen. Da eine Fremd- und Eigengefährdung nicht auszuschließen war, entschied der Notarzt die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und falscher Namensangabe ein.
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