Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Mehrere Festnahmen durch die Bundespolizei - Darunter auch Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Aachen wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls
Aachen, Euskirchen (ots)
In den letzten 24 Stunden konnte die Bundespolizei Aachen gleich drei Festnahmen tätigen.
Gegen 15 Uhr wurde am Donnerstag ein 48-jähriger Deutscher am Hauptbahnhof Aachen angehalten und kontrolliert.
Gegen den Beschuldigten lag ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Aachen vor. Er wurde wegen Diebstahls, besonders schweren Falls des Diebstahls, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Hausfriedensbruchs gesucht.
Die Person wurde nach Abschluss aller Maßnahmen dem Polizeigewahrsam Aachen überstellt, um ihn später zur Bestätigung des Untersuchungshaftbefehls beim Haftrichter vorführen zu können.
Gegen 20:30 Uhr wurde am Bahnhof Euskirchen ein 24-jähriger Türkischer Staatsangehöriger angehalten und kontrolliert. Dieser konnte sich lediglich mit einer Unterkunftskarte aus Niederkassel ausweisen. Eine Überprüfung ergab, dass die Person sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhält und er zur Festnahme zwecks Ausweisung/Abschiebung von der Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises gesucht wurde.
Er wurde der Kreispolizeibehörde Euskirchen zur weiteren Veranlassung übergeben.
Bereits Stunden zuvor wurde ein 45-jähriger türkischer Staatsangehöriger mit einer abgelaufenen Fiktionsbescheinigung am Bahnhof Aachen Rothe-Erde kontrolliert. Hier bestand der Verdacht des unerlaubten Aufenthaltes. Bei der Überprüfung der Person stellte sich ein Haftbefehl der der Staatsanwaltschaft Köln wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes heraus. Hier musste noch eine 16-tägige Restfreiheitsstrafe von einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monate abgesessen werden.
Der 45-Jährige wurde festgenommen und im Anschluss, nach der Eröffnung des Haftbefehls, in die zuständige Justizvollzugsanstalt verbracht. Da bei ihm noch kleinere Mengen an Betäubungsmittel aufgefunden wurden, hatte man ihn wegen des unerlaubten Aufenthaltes und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Anzeige gebracht.
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