Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Schlafender Reisender bestohlen - Bundespolizei nimmt Duo fest
Dortmund - Hamm - Köln (ots)
Am Samstagmorgen (7. September) entwendeten zwei Männer gemeinschaftlich ein Gepäckstück in einem Intercity-Express im Dortmunder Hauptbahnhof. Zivile Bundespolizisten beobachteten diese bei der Tat und nahmen sie vorläufig fest.
Gegen 5:30 Uhr befanden sich Beamte der Fahndungs- und Ermittlungsgruppe Taschendiebstahl im Hauptbahnhof Dortmund. Dabei wurden sie auf zwei Männer aufmerksam, welche bereits am Vorabend durch die Zivilkräfte aufgrund eines Handgepäckdiebstahls in Hamm festgestellt wurden. Als der ICE 2401 auf dem Bahnsteig zu Gleis 16 einfuhr, begaben sich der 19- und 31-Jährige in den Schnellzug. Zunächst liefen sie durch einen Waggon, blieben stehen und unterhielten sich kurz. Der algerische Staatsbürger (31) ergriff einen auf einem Sitzplatz abgestellten Rucksack. Anschließend begaben sich die Männer aus Hamm schnellen Schrittes zum Ausstieg. Beim Verlassen des Zuges konnten die Verdächtigen mit dem Diebesgut gestellt werden. Zeitgleich machte ein Reisender (33) auf sich aufmerksam und gab an, dass es sich hierbei um seinen Rucksack handele. Die Polizisten in ziviler Kleidung nahmen die Männer (19, 31) vorläufig fest und brachten sie zur Bundespolizeiwache. Äußern wollten sie sich zu dem Vorwurf nicht.
Bei einer Durchsuchung stellten die Beamten dann eine "Bubble" mit einer weißen Substanz in der Geldbörse des 31-Jährigen sicher. Des Weiteren nahmen sie die Fingerabdrücke und fertigten Lichtbilder von dem algerischen und marokkanischen Staatsbürger.
Der spanische Staatsangehörige (33) gab an, dass sich der Rucksack auf dem Sitz neben ihm befunden habe. Während des Halts im Dortmunder Hauptbahnhof habe er geschlafen. Unmittelbar vor dem Verschließen der Türen habe er den Diebstahl bemerkt. Neben Kleidungsstücken und einem Tablet befanden sich auch persönliche Gegenstände in dem Gepäckstück. Dieses konnte dem Kölner jedoch unbeschadet übergeben werden.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen gewerbsmäßigen, besonders schweren Falls des Diebstahls ein. Zudem muss der 31-Jährige sich wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
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