Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Diebstahlsversuch überführt Langfinger - Bundespolizei stellt 18-Jährigen
Essen - Münster - Hamburg (ots)
Gestern Morgen (10. November) entwendete ein Jugendlicher in einem Schnellzug ein Mobiltelefon. Ein aufmerksamer Reisender hinderte diesen daran. Im Essener Hauptbahnhof deckten Bundespolizisten dann eine weitere Diebstahlshandlung auf.
Gegen 9:10 Uhr informierte das Zugpersonal des ICE 1916 (Düsseldorf - Essen) die Bundespolizei über einen Diebstahl. Die Beamten begaben sich unverzüglich zum Bahnsteig zu Gleis 6 des Hauptbahnhofs Essen. Vor Ort trafen die Polizisten auf den 18-jährigen Tatverdächtigen sowie einen Zeugen. Der algerische Staatsbürger versuchte sich sofort der Kontrolle zu entziehen, welches jedoch durch die Uniformierten verhindert werden konnte. Daraufhin wurde der Heranwachsende mittels Stahlhandfesseln fixiert.
Der Reisende (47) gab an, dass er die Diebstahlshandlung im Wagen 11 beobachtet und anschließend den Beschuldigten an der Flucht gehindert habe. Zudem habe der Deutsche diesen aufgefordert das gestohlene Mobiltelefon der 31-Jährigen zurückzugeben. Diesem Appell sei er auch nachgekommen.
Wenig später äußerte die Zugbegleiterin den Verdacht, dass es eine weitere Geschädigte, neben der Münsteranerin (31), gebe. Daraufhin führte die Bahnmitarbeiterin die Beamten zu der Hamburgerin (31). Diese bestätigte unverzüglich, dass sie ebenfalls bestohlen wurde. Die Deutsche gab an, dass sie während der Fahrt eingeschlafen sei und kurz vor Halt in Düsseldorf den Verlust ihres Smartphones bemerkt habe. Der 18-Jährige wurde unmittelbar mit den Vorwürfen konfrontiert, dieser machte jedoch von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Bei einer Durchsuchung fanden die Beamten dann jedoch in seiner linken Hosentasche das Handy der Geschädigten. Der Wohnungslose gab an, dass er dieses gefunden und dann vergessen habe es abzugeben.
Die Einsatzkräfte brachten den 18-Jährigen zur Bundespolizeiwache, fertigten Lichtbilder von ihm und nahmen dessen Fingerabdrücke. Zudem ermittelten die Polizisten, dass sich der junge Mann unerlaubt im Bundesgebiet aufhält. Ein Atemalkoholtest ergab, dass er mit 0,6 Promille alkoholisiert war.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ein.
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