Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Hilflose Minderjährige bestohlen - Bundespolizisten stellen Diebe mit Hilfe von Videoauswertung
Hagen - Menden (ots)
In der Nacht zu Montag (25. November) entwendeten zwei zunächst Unbekannte einer Jugendlichen, welche sich hilflos am Boden befand, ihr Mobiltelefon und ihre Ausweisdokumente. Anschließend verließen die Frau und der Mann die Örtlichkeit, ohne der Jugendlichen zu helfen. Bundespolizisten stellten die Beschuldigten wenig später samt Diebesgut, als diese sich erneut im Hauptbahnhof aufhielten.
Gegen 4 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Hagener Hauptbahnhof. Dabei wurden sie auf eine junge Frau aufmerksam, die hilflos auf dem Boden des Personentunnels lag. Die Bundespolizisten alarmierten umgehend einen Rettungswagen, der die 17-Jährige in ein zuständiges Krankenhaus brachte. Vor der Abfahrt äußerte die deutsche Staatsbürgerin gegenüber den Rettungssanitätern, dass ihr Mobiltelefon sowie ihre Ausweisdokumente weg sein.
Die Beamten führten auf der Bundespolizeidienststelle umgehend eine Videoauswertung durch, welche zeigte, dass zwei zunächst Unbekannte auf die Jugendliche aus Menden zugingen und diese ansprachen. Als die Deutschen nicht auf die Ansprache der Fremden reagierte, tasteten sie diese ab und entwendeten ihr Gegenstände. Zunächst verließen die beiden Personen die Örtlichkeit, kehrten dann jedoch noch einmal zurück und warfen einen Gegenstand, welchen sie zuvor entwendeten, auf die 17-Jährige.
Im Rahmen einer Fahndung im Nahbereich trafen die Einsatzkräfte die Beschuldigten nicht an. Einige Stunden später jedoch, erkannten Bundespolizisten den 38-Jährigen und die 52-Jährige im Hauptbahnhof Hagen wieder und führten diese der Dienststelle zu.
Vor Ort wurden die polnischen Staatsbürger durchsucht. Dabei fanden die Uniformierten bei der Hagenerin (52) das Mobiltelefon der 17-Jährigen auf. Als die Beamten die Frau mit dem Sachverhalt konfrontierten, gab diese an, dass sie nicht wisse, wem das Smartphone gehöre. Auch der 38-Jährige äußerte sich nicht zu dem Tatvorwurf und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Die Bundespolizisten stellten das Mobiltelefon sicher und leiteten gegen die Polen ein Ermittlungsverfahren wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls und unterlassener Hilfeleistung ein.
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