Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Minderjährige greifen Zugbegleiter an - Bundespolizei ermittelt
Bochum - Essen (ots)
Am Freitagnachmittag (20. Dezember) attackierten zwei Jugendliche in einem Flixtrain in Richtung Bochum einen Zugbegleiter. Ein privat reisender Polizist unterstütze diesen und hielt die Minderjährigen gemeinsam mit dem Bahnmitarbeiter bis zum Eintreffen der Bundespolizisten fest.
Gegen 17 Uhr wurde die Bundespolizei in Bochum über eine körperliche Auseinandersetzung im Flixtrain 30 (Dresden - Köln) informiert. Vor Ort trafen die Beamten auf den Zugbegleiter, zwei Jugendliche (16, 17) sowie einen in Zivil gekleideten Polizisten. Zuvor führte der 40-jährige Bahnarbeiter eine Fahrkartenkontrolle durch, bei der die Minderjährigen diesem keinen gültigen Fahrschein vorweisen konnten. Als der syrische Staatsbürger (40) den Essener (16) und den Bochumer (17) mit den Folgen konfrontierte, beleidigte der 16-Jährigen ihn mehrfach und schubste ihn. Nach einer kurzen Rangelei flüchtete der 16-jährige Syrer, wurde jedoch durch den Zugbegleiter eingeholt und festgehalten. Dabei wurde dieser rückwärtig von dem 17-Jährigen angegriffen, welcher ihm mehrmals gegen den Rücken schlug. Ein Polizist, der sich privat in dem Zug befand, gab sich zu erkennen und unterstütze den Schaffner. Nach Eintreffen des Zuges im Hauptbahnhof Bochum wurden die Jugendlichen der Bundespolizeiwache zugeführt. Der 40-Jährige benötigte keine ärztliche Behandlung und setzte seinen Dienst anschließend fort.
In der Bundespolizeidienststelle am Hauptbahnhof Bochum stellten die Beamten die Identitäten der syrischen Staatsbürger (16, 17) zweifelsfrei fest. Ermittlungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Lörrach, wegen Erschleichens von Leistungen, nach dem Aufenthaltsort des 16-Jährigen suchen ließ. Äußern wollten die Aggressoren sich zu dem Sachverhalt nicht und machten von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Nach Rücksprache mit den zuständigen Jugendeinrichtungen der Minderjährigen, wurden sie im Anschluss der strafprozessualen Maßnahmen entlassen.
Die Bundespolizisten leiteten gegen die Jugendlichen ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein.
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