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BPOL NRW: Bundespolizei nimmt 30-Jährigen nach Todesdrohungen, Widerstand, Körperverletzung und Beleidigungen in Gewahrsam

Essen (ots)

Am Freitagabend (20. Dezember) soll ein Mann in einer S-Bahn Richtung Essen Hauptbahnhof zunächst Reisende und anschließend einen Zugbegleiter bedroht haben. Kurz darauf soll er den Bahnmitarbeiter mittels eines Faustschlags angegriffen und die Notbremse des Zuges gezogen haben. Gegen die strafprozessualen Maßnahmen der Bundespolizisten wehrte sich der Aggressor vehement, leistete Widerstand und drohte den Beamten mit dem Tod.

Gegen 17:35 Uhr wurde die Bundespolizei in Essen über einen aggressiven Mann in der S 1 in Richtung Essen Hauptbahnhof informiert. Dieser soll mehrere Reisenden nach Betreten des Zuges in Essen-West bedroht haben, um an deren Fahrschein zu kommen. Als kurz darauf der Zugbegleiter erschien, soll der 30-Jährige auch ihn bedroht haben. Anschließend soll es zwischen den beiden Männern zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein, bei der der 45-Jährige von einem Faustschlag an der Schulter getroffen wurde. Zudem soll der Aggressor nach der Einfahrt des Zuges in den Hauptbahnhof Essen die Notbremse gezogen haben. Als die Bundespolizisten auf dem Bahnsteig zu Gleis 11 des Essener Hauptbahnhofs eintrafen, war der Beschuldigte bereits durch Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn zu Boden gebracht worden. Die Einsatzkräfte fixierten den deutschen Staatsbürger umgehend mittels Stahlhandfesseln. Dabei wehrte dieser sich vehement, indem er sich immer wieder versuchte aus der Fixierung der Beamten zu lösen. Zudem drohte er den Uniformierten während der Maßnahme mit dem Tod und beschimpfte sie. Als die Polizisten den Essener der Bundespolizeiwache im Hauptbahnhof zuführten, ließ dieser sich mit seinem gesamten Gewicht fallen, sodass er schließlich in die Wachräume getragen werden musste.

Auch bei der Durchsuchung in den Gewahrsamsräumlichkeiten zeigte der 30-Jährige sich unkooperativ, wehrte sich und beleidigte die Polizeibeamten fortlaufend. Da der Aggressor keinerlei Ausweisdokumente mit sich führte und die Angabe zu seinen Personalien verweigerte, wurde seine Identität mittels eines Fingerabdruckscans zweifelsfrei festgestellt. Während dieser Maßnahme widersetzte der Deutsche sich den Bundespolizisten erneut. Ermittlungen ergaben schließlich, dass er bereits mehrfach wegen gleichgelagerter Fälle polizeilich in Erscheinung getreten war. Ein Atemalkoholtest ergab, dass der Polizeibekannte mit 1,8 Promille alkoholisiert war.

Nachdem ein angeforderter Polizeiarzt die Gewahrsamsfähigkeit des Mannes feststelle, führten ihn die Uniformierten dem Polizeigewahrsam in Essen zu.

Die Bundespolizisten leiteten gegen den Essener ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung, Körperverletzung, Beleidigung, des Missbrauchs von Notrufen und der Verweigerung der Angabe zur Person ein.

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