Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: 25-Jähriger mit echt aussehendem Sturmgewehr im Regionalexpress - Bundespolizei stellt Verdächtigen
Dortmund - Kiel (ots)
Gestern Mittag (6. Januar) stellten Bundespolizisten, unter der Androhung der Schusswaffe, einen jungen Mann mit einer täuschend echt aussehenden Langwaffe in einem Zug in Dortmund. Reisende wurden zuvor auf ihn aufmerksam, da er zwei Männer verbal bedrohte und die Waffe mehrmals aus seinem Rucksack herausholte.
Gegen 11:30 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Dortmunder Hauptbahnhof. Dabei wurden sie von einem Passanten auf einen Mann mit einer Schusswaffe in dem RE34 (Siegen - Dortmund) hingewiesen. Ein Freund des Melders, welcher sich in dem Zug befand, setzte ihn zuvor über den Sachverhalt in Kenntnis und hielt die Situation fotografisch fest. Bereits beim Eintreffen des Zuges auf dem Bahnsteig zu Gleis 10 lokalisierten die Beamten den Tatverdächtigen in dem mittleren Wagen. Die Polizisten umstellten den 25-Jährigen und sprachen ihn unter der Androhung der Schusswaffe zu Boden. Anschließend wurde er widerstandslos festgenommen und fixiert. Die Langwaffe befand sich zu diesem Zeitpunkt in dem Rucksack des syrischen Staatsbürgers und wurde von den Uniformierten beschlagnahmt. Bei dem Gegenstand handelte es sich um eine Anscheinswaffe, welche einer echten Schusswaffe täuschend ähnlichsieht. In diesem Fall handelte es sich um eine Nachbildung eines AK-47 Sturmgewehrs.
Eine 51-jährige Zeugin kam vor Ort auf die Beamten zu und gab an, dass der Mann aus Kiel die Waffe mehrfach aus seinem Rucksack geholt und sich umgeschaut habe. Der 25-Jährige soll die Schusswaffe dabei zu keinem Zeitpunkt auf einen Reisenden gerichtet haben. Stattdessen soll er zuvor zwei Männern (30, 31) verbal damit gedroht haben, sie zu töten.
In den Wachräumen fanden die Bundespolizisten ein Dokument einer Ausländerbehörde bei dem Syrer auf, auf welchem falsche Personalien versehen waren. Nachdem die Polizeibeamten den Beschuldigten erkennungsdienstlich behandelt hatten und nach Rücksprache mit den zuständigen Behörden durfte er die Dienststelle verlassen.
Die Bundespolizisten leiteten gegen den Mann aus Kiel ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung, mittelbarer Falschbeurkundung, sowie wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
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