Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Mann widersetzt sich der Mitnahme zur Dienststelle und verletzt drei Beamte der Bundespolizei
Dortmund (ots)
Am Sonntagmorgen (26. Januar) überprüften Bundespolizisten einen Mann im Hauptbahnhof Dortmund, nachdem sich dieser bereits für einen längeren Zeitraum ohne Reiseabsichten im Bahnhofsgebäude aufhielt. Während der polizeilichen Maßnahmen widersetzte der Aggressor sich den Beamten und griff diese schließlich an.
Gegen 10:35 Uhr stellte eine Streife der Bundespolizei im Dortmunder Hauptbahnhof einen orientierungslosen Mann fest. Dieser hielt sich bereits seit mehreren Stunden ohne Reiseabsichten im Bahnhofsgebäude auf. Die Ansprache der Beamten zeigte bei dem 32-Jährigen keine Reaktion. Zudem wollte er sich den Polizisten gegenüber nicht ausweisen und verweigerte jegliche Kommunikation. Aufgrund dieses Umstandes entschlossen sich die Uniformierten den deutschen Staatsbürger nach Ausweispapieren zu durchsuchen. Dies wollte er jedoch nicht zulassen und zog die Hand eines Beamten gewaltsam aus seiner Jackentasche. Der Mann wurde daraufhin an den Armen ergriffen. Auch dagegen sperrte er sich und versuchte sich aus den Griffen der Bundespolizisten zu lösen.
Eine Durchsuchung war vor Ort nicht möglich, weshalb sich die eingesetzte Streife entschloss dies in den Diensträumen fortzusetzen. Auf dem Weg zur Wache am Dortmunder Hauptbahnhof ließ sich der gebürtige Lette immer wieder fallen, schrie lautstark herum und kniff einem Beamten in den Oberarm. In den Gewahrsamsräumen verdrehte der Wohnungslose zudem die Finger eines Polizisten und versuchte einen Weiteren zu treten.
Die Einsatzkräfte verblieben trotz der Angriffe weiterhin dienstfähig.
Die Überprüfung der Fingerabdrücke des Aggressors war nach erheblicher Anstrengung erfolgreich, sodass seine Identität zweifelsfrei festgestellt wurde.
Der gebürtig aus Riga stammende Mann erhielt einen Platzverweis für den Hauptbahnhof Dortmund und durfte anschließend die Wache verlassen. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen der falschen Namensangabe ein.
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