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BPOL NRW: Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf verhaftet am Wochenende fünf gesuchte Personen

Düsseldorf (ots)

Am vergangenen Wochenende (14.-16.02.2025) stellte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge insgesamt fünf zur Fahndung ausgeschriebene Personen fest.

Zu Beginn wurde am Samstagabend ein portugiesischer Staatsangehöriger kontrolliert, welcher beabsichtigte, nach Lissabon/Portugal zu fliegen. Während einer stichprobenartigen Ausreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass der 38-Jährige im August 2022 durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen Steuerhinterziehung per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben war. Demnach wurde er im Dezember 2019 rechtskräftig verurteilt. Im Januar 2022 wurde durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main zuvor außerdem ein Vollstreckungsauftrag zur Pfändung eines Geldbetrages bis zu einer Höhe von knapp 6.900 Euro gegen ihn erlassen. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 3.480 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der in Portugal lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 116 Tagen jedoch abwenden. Außerdem wurden Waren des Schuldners im Wert von knapp 3.900 Euro gepfändet.

Etwa eine Stunde später stellten die Bundespolizeibeamten einen 46-jährigen türkischen Staatsangehörigen fest, der beabsichtige, nach Gaziantep/Türkei zu fliegen. Bei diesem stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Münster Im Januar 2025 einen Haftbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen den im Juni 2024 Verurteilten erlassen hatte. Der im Kreis Lippe lebende Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 880 Euro begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von elf Tagen abwenden.

Am späten Samstagabend dann wurde eine deutsche Staatsangehörige kontrolliert, die sich zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Kairo/Ägypten vorstellte. Bei dieser stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf knapp zwei Wochen zuvor einen Haftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen gegen die 28-Jährige erlassen hatte. Demnach wurde sie bereits im Juli 2020 rechtskräftig verurteilt. Doch die im Kreis Heinsberg lebende Frau konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 53 Tagen abwenden, indem sie die Geldstrafe in Höhe von 2.120 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich.

Sonntagmorgen wurde eine 38-jährige deutsche Staatsangehörige festgestellt, die beabsichtigte, nach Antalya/Türkei zu fliegen. Hier stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Hagen ebenfalls einen Haftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen gegen die Dortmunderin erlassen hatte. Die Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro konnte durch die Frau jedoch nicht beglichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 90 Tagen nicht abgewendet werden. Nach Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls wurde die Verurteilte durch die Bundespolizei den Justizbehörden überstellt.

Zuletzt stellten die Beamten am Sonntagnachmittag eine albanische Staatsangehörige fest, die sich auf der Einreise eines Fluges aus Tirana/Albanien befand. Im Rahmen der Einreisekontrolle wurde festgestellt, dass die 27-Jährige von der Staatsanwaltschaft Hof (Bayern) gesucht wurde. Diese hatte im Januar 2023 einen Haftbefehl wegen unerlaubten Aufenthalts ohne erforderlichen Aufenthaltstitel gegen die im Dezember 2022 rechtskräftig Verurteilte ausgestellt. Die Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro konnte durch die in den Vereinigten Arabischen Emiraten lebende Frau beglichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 50 Tagen abgewendet werden.

Rückfragen bitte an:

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Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Pressestelle
Daniela Maaßen
Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
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40404 Düsseldorf


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