Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Fröhlich, bunt und vor allem sicher durch die jecken Tage Bundespolizei NRW hat gefährliche Gegenstände im Fokus/ Allgemeinverfügung zum Mitführverbot an 17 Bahnhöfen
Sankt Augustin (ots)
Die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen hat für die Karnevalstage eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände an Bahnhöfen untersagt. Die Verfügung zielt darauf ab, die Sicherheit und Ordnung in den öffentlichen Verkehrsräumen, insbesondere an Bahnhöfen, die zur An- und Abreise der zahlreichen karnevalistischen Veranstaltungen stark genutzt werden, zu gewährleisten und potenzielle Gefahren präventiv zu minimieren.
Sicher und unbeschwert Karneval feiern, sicher anreisen und sicher nach Hause kommen - das wünschen sich die Jecken für die fünfte Jahreszeit.
Die Bundespolizei in NRW erlässt anlässlich des Karnevals eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen an insgesamt 17 Bahnhöfen.
Vom 27. Februar 2025, 06:00 Uhr bis zum 05. März 2025, 06:00 Uhr gilt an den nachfolgenden Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot gefährlicher Gegenstände: Köln Hbf, Köln Süd, Bonn Hbf, Essen Hbf, Mülheim Hbf, Bochum Hbf, Dortmund Hbf, Recklinghausen Hbf, Münster Hbf, Hamm Hbf, Bielefeld Hbf, Paderborn Hbf, Düsseldorf Hbf, Duisburg Hbf, Mönchengladbach Hbf, Oberhausen Hbf und Wuppertal Hbf. Der Geltungsbereich umfasst im oben genannten Zeitraum, die Gebäudekomplexe der Bahnhöfe inklusive der Gleisanlagen. Ausgenommen sind die jeweiligen U-Bahn/Stadtbahn- Bereiche.
Solche Allgemeinverfügungen führte die Bundespolizei bereits anlässlich der Weihnachtsmärkte 2024 in NRW, an Silvester sowie zur Sessionseröffnung des Karnevals am 11.11.2024 durch. Dabei stellte die Bundespolizei insgesamt über 500 gefährliche Gegenstände sicher.
Die Maßnahmen zur Verhinderung des Mitführens gefährlicher Gegenstände im Zusammenhang mit Veranstaltungen haben gezeigt, dass sie einen wesentlichen Beitrag für die Sicherheit der Reisenden, der Besucher und Teilnehmenden leisten.
Die Kontrollmaßnahmen i.Z.m. der Allgemeinverfügung an Karneval dienen als Gefahrenfilter für die vielen Karnevalsveranstaltungen und Umzüge. Sie tragen außerdem zu einer sicheren An- und Abreise mit dem Verkehrsmittel Bahn bei und stellen einen wichtigen Baustein in der Bekämpfung der Gewaltkriminalität mittels gefährlicher Gegenstände dar. Insbesondere bei veranstaltungsbezogenem Reiseverkehr, sogenanntem Partyreiseverkehr, bei dem Alkoholkonsum sowie gruppendynamische Prozesse eine Rolle spielen, sollen augenscheinlich anlasslose Auseinandersetzungen nicht durch den Einsatz von gefährlichen Gegenständen zu schweren Gewalttaten eskalieren.
Zur Durchsetzung der Verfügung wird die Bundespolizei verstärkt Kontrollen in den betroffenen Bahnhöfen durchführen. Reisende sollten sich darauf einstellen, dass vermehrt Gepäckstücke und Taschen auf das Mitführen gefährlicher Gegenstände überprüft werden. Verstöße gegen das Mitführverbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot bzw. Beförderungsausschluss oder einem empfindlichen Zwangsgeld geahndet werden sowie bei Verstößen gegen das Waffengesetz eine Ordnungswidrigkeit oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Mitführverbot umfasst gefährliche Gegenstände wie Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen (z.B. Messer, Beile und Pistolen), sowie Luftdruck und CO2-Waffen und alle weiteren Objekte, die potenziell zur Herbeiführung erheblicher Verletzungen geeignet sind.
Die Bundespolizei wünscht allen Jecken eine tolle Karnevalszeit mit viel Kamelle, Alaaf und Helau. Wir freuen uns auf tolle Kostüme und bunten Straßenkarneval, bitten aber alle Feiernden, uns die Arbeit zu erleichtern und zur Sicherheit aller beizutragen. Wir appellieren daher an alle, bitte auf Kostüme mit Spielzeugpistolen und Waffenattrappen zu verzichten, um Missverständnisse erst gar nicht entstehen zu lassen.
Weitere Informationen zur Allgemeinverfügung wie Ausnahmen und Begriffsbestimmungen sind auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) abrufbar. Außerdem sind in den betroffenen Bahnhöfen Plakate ausgehangen, die auf die bevorstehende Verbotszone hinweisen.
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