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BPOL NRW: Beschuldigter nach Körperverletzung und verurteilter Straftäter - Bundespolizei nimmt 27-Jährigen fest

Hagen (ots)

In der Nacht zu Samstag (22. Februar) griff ein Mann eine Frau auf dem Vorplatz des Hagener Hauptbahnhofs von hinten an. Hintergrund soll hier ein Beziehungsstreit gewesen sein. Bundespolizisten stellten den Aggressor und nahmen ihn fest. Ermittlungen zeigten, dass er bereits vor einiger Zeit rechtskräftig verurteilt und nun per Haftbefehl gesucht wurde.

Gegen 1:30 Uhr wurden Beamte des Bundespolizeireviers am Hauptbahnhof Hagen über die Überwachungskameras auf eine körperliche Auseinandersetzung auf dem Vorplatz aufmerksam. Die Uniformierten begaben sich unverzüglich zu der Örtlichkeit und nahmen den Beschuldigten fest. Zuvor hatte dieser sich der 38-jährigen Geschädigten von hinten genähert und ihr unvermittelt die Beine weggetreten, wodurch diese zu Boden fiel. Anschließend versetzte der 27-Jährige der Hagenerin einen Faustschlag gegen den Hinterkopf. Verletzt wurde die Deutsche (38) glücklicherweise nicht. Auch auf die Hinzuziehung eines Rettungswagens verzichtete sie. Nachdem die Polizisten den Mann mit den Tatvorwürfen konfrontiert hatten, gab dieser die Tat zu und äußerte, dass eine Beziehungsstreitigkeit zwischen ihm und seiner Freundin (38) der Grund für den körperlichen Angriff gewesen sei.

Den simbabwischen Staatsbürger führten die Bundespolizisten der Dienststelle am Hauptbahnhof Hagen zu. Da dieser sich nicht ausweisen konnte, stellten die Einsatzkräfte seine Identität mittels eines Fingerabdruckscans zweifelsfrei fest. Ermittlungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Krefeld Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Das Amtsgericht Krefeld verurteilte den Hagener bereits im Juli 2020 rechtskräftig, wegen sexueller Belästigung im Zustand erheblich verminderter Schuldunfähigkeit, Beleidigung in zwei Fällen im Zustand erheblich verminderter Schuldunfähigkeit und wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung im Zustand erheblich verminderter Schuldunfähigkeit, zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen á 20,- Euro. Weitere Überprüfungen ergaben zudem, dass der Mann aus Simbabwe sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhält.

Bisher hatte der 27-Jährige sich weder dem Strafantritt gestellt, noch die geforderte Summe in Höhe von 1.200,- Euro (zzgl. Verfahrenskosten) beglichen. Aus diesem Grund ließ die Staatsanwaltschaft Krefeld per Haftbefehl nach ihm suchen.

Da der Verurteilte auch jetzt nicht in der Lage war, die geforderte Geldstrafe zu entrichten, führten ihn die Bundespolizisten nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, für voraussichtlich 60 Tage, einer Justizvollzugsanstalt zu. Zudem wird er sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung und des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet verantworten müssen.

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