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BPOLD-B: Fahndungserfolg - Bundespolizei vollstreckt sieben Haftbefehle an einem Tag

Frankfurt (Oder) (ots)

Frankfurter Bundespolizisten nahmen am Donnerstag fünf per Haftbefehl gesuchte Personen fest und vollstreckten dabei insgesamt sieben Haftbefehle.

Donnerstagvormittag gegen 11:10 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen 32-Jährigen bei seiner Ankunft auf dem Frankfurter Bahnhof. Die Staatsanwaltschaft in Mannheim erließ in diesem Jahr gleich zwei Haftbefehle wegen sexueller Belästigung und Körperverletzung, gegen den Mann. Das Amtsgericht Mannheim hat den Türken zu Geldstrafen von insgesamt 800 Euro bzw. ersatzweise 120 Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da der Gesuchte die geforderte Geldstrafe nicht zahlen konnte, brachten ihn die Beamten in eine Brandenburger Justizvollzugsanstalt.

Die zweite Feststellung gelang einer deutsch-polnischen Streife gegen 12:40 Uhr bei der Kontrolle eines lettischen Reisebusses auf der Bundesautobahn 12. Bei der Überprüfung eines 22-jährigen Fahrgastes kam ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen gefährlicher Körperverletzung zu Tage. Die Beamten nahmen den Deutschen fest und verbrachten ihn in den Berliner Zentralgewahrsam.

In den frühen Abendstunden kontrollierten Bundespolizisten dann einen 44-Jährigen in der Frankfurter Bahnhofshalle. Die Staatsanwaltschaft Kiel suchte seit Februar 2017 mit einem Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr nach dem Polen. Das Amtsgericht Bad Segeberg hatte den Gesuchten zu einer Geldstrafe von 600 Euro oder ersatzweise 30 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt. Da er die geforderte Strafe nicht zahlen konnte, brachten ihn die Beamten zum Antritt seiner Ersatzfreiheitsstrafe in eine Brandenburger Justizvollzugsanstalt.

Kurze Zeit später, gegen 21 Uhr, kontrollierte eine Streife den 33-jährigen Fahrer eines aus Polen kommenden Fahrzeugs an der Stadtbrücke Frankfurt (Oder). Der Mann wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin mit zwei Haftbefehlen wegen Diebstahls gesucht. Der Pole war in zwei verschiedenen Verfahren durch das Amtsgericht Tiergarten zu insgesamt 2.850 Euro oder 190 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Er konnte die ausstehende Geldstrafe in Höhe von 2.760 Euro nicht bezahlen. Daher brachten ihn Bundespolizisten zum Antritt seiner Restfreiheitsstrafe von insgesamt 184 Tagen in eine Brandenburger Justizvollzugsanstalt.

Der letzte Fahndungserfolg gelang den Beamten gegen 22:45 Uhr bei der Überprüfung eines 38-Jährigen, der über die Stadtbrücke aus Polen einreiste. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig erließ im Jahr 2017 einen Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr gegen den Mann. Der Bulgare wurde durch das Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld im Oktober 2016 zu einer Geldstrafe von 600 Euro bzw. 40 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Nach Zahlung seiner Restgeldstrafe von 100 Euro sowie weiterer Verfahrenskosten konnte der 38-Jährige seine Reise fortsetzen.

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