BPOLD-B: Bilanz der Bundespolizeidirektion Berlin zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen in Zügen und auf Bahnhöfen
Berlin (ots)
Der aktuell festzustellende Anstieg an Gewaltdelikten im bahnpolizeilichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei hat die Bundespolizeidirektion Berlin veranlasst, ein temporäres Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen zu erlassen. Es galt auf der Bahnstrecke Zoologischer Garten - Lichtenberg und an den 13 Bahnhöfen auf dieser Strecke.
Das Mitnahmeverbot galt an den Wochenenden von November 2018 bis Januar 2019 und betraf - über die Verbote des Waffengesetzes hinaus - u. a. Messer jeglicher Art, Reizgas sowie Gegenstände, die als Schlag- oder Stichwaffen eingesetzt werden können bzw. geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Die Einhaltung der sogenannten Allgemeinverfügung (AGV) wurde an den Wochenenden im Geltungszeitraum in unterschiedlicher Intensität überprüft.
Nach einer ersten Auswertung kontrollierte die Bundespolizei an den 13 Wochenenden mehr als 7.500 Personen. Bei 257 Personen fanden die Beamten Gegenstände, die grundsätzlich den Bestimmungen der AGV unterlagen. Da einige von diesen 257 Reisenden ein berechtigtes Interesse am Mitführen der Gegenstände nachweisen bzw. Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen konnten, reduzierten sich die Verstöße gegen das Mitführverbot auf 179 Fälle.
Bei diesen 179 Feststellungen stellte die Bundespolizei 363 gefährliche Gegenstände sicher. Insgesamt wurden diverse Messer, Reizstoffe, Pyrotechnik sowie potentielle Schlag- und Stichgegenstände sichergestellt. Bei den 179 Personen handelt es sich mehrheitlich um deutsche Staatsangehörige (57,5 %), gefolgt von syrischen (16,2 %) und polnischen (3,3 %) Staatsangehörigen. Die unter 20-Jährigen bildeten den größten Teil der Betroffenen (etwa 43,5 %), gefolgt von den 20- bis 29-Jährigen (36,8 %). Darüber hinaus registrierten die Einsatzkräfte als Begleitfeststellungen in 59 weiteren Fällen Verstöße gegen das Waffengesetz (13 Straftaten und 46 Ordnungswidrigkeiten).
Bei den Kontrollmaßnahmen deckten die Beamten weitere 309 Straftaten als Zufallstreffer auf. Es handelte sich hierbei in den meisten Fällen um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (220 Fälle), Körperverletzungsdelikte (20 Fälle), das Aufenthaltsgesetz (15 Fälle) und Verstöße gegen das Waffengesetz (13 Fälle). Des Weiteren ergaben die Kontrollen auch 209 sogenannte Fahndungstreffer. Hier griffen die Einsatzkräfte u. a. 13 vermisste Kinder/Jugendliche auf und vollstreckten 31 Haftbefehle.
Die Einhaltung des Verbotes wurde im Gesamtzeitraum von etwa 2300 Polizisten überwacht.
Der Präsident der Bundespolizeidirektion Berlin, Thomas Striethörster, dazu: "Mit diesen Kontrollen leistet die Bundespolizei im Rahmen der eigenen Zuständigkeit ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit der Reisenden im Berliner Bahnverkehr. Es freut mich, dass die Maßnahmen in der Bevölkerung überwiegend Zuspruch fanden. Die Anzahl der sichergestellten Gegenstände ist Besorgnis erregend und hat verdeutlicht, wie wichtig diese Kontrollen für die Fahrgäste, das Personal der Bahn, aber auch für unsere Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten sind."
Hintergrund der Maßnahme war, dass Gewalttaten im Bahnbereich ein bedeutsames Kriminalitätsphänomen darstellen. Durch den Einsatz von Waffen und gefährlichen Werkzeugen verzeichnete die Bundespolizei eine zunehmend höhere Gewaltintensität und damit verbunden schwerere Verletzungen der Geschädigten. Häufig werden Messer, Tierabwehrspray oder Schlag- und Stichgegenstände durch "Partygänger" benutzt, deren Mitführen per se nach dem Waffengesetz nicht verboten ist.
Das Verbot galt vom 1. November 2018 bis zum 31. Januar 2019, jeweils freitags und samstags von 20 bis 6 Uhr des Folgetages auf dem genannten Streckenabschnitt der S-Bahn-, Regionalbahn- und Fernbahnverbindungen.
Die Bundespolizei kann auf der Grundlage der §§ 1 Abs. 2 i. V. m. 3, 14 und 58 Abs. 1 Bundespolizeigesetz in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der Verordnung über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden zur Abwehr einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung auch Allgemeinverfügungen erlassen. In diesem Sinne kann aufgrund einer aktuellen Gefährdungsbewertung das Mitführen von Waffen oder Gegenständen untersagt werden, die bei Gewaltdelikten häufig zum Einsatz kommen, ohne selbst unter das Waffengesetz zu fallen.
Mit Blick auf die hohe Anzahl von sichergestellten Gegenständen ist der Einsatz aus der Sicht der Bundespolizei erfolgreich verlaufen und hat zu einem Sicherheitsgewinn im Bahnverkehr im Raum Berlin beigetragen. Zum Schutz der Berlinerinnen und Berliner und deren Gäste sind weitere Einsätze vorgesehen.
Auch in den Zuständigkeitsbereichen benachbarter Bundespolizeidirektionen werden regelmäßig analoge Allgemeinverfügungen zur Erhöhung der Sicherheit im Bahnverkehr erlassen.
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