BPOLD-B: Vier Haftbefehle auf der Autobahn vollstreckt
Frankfurt (Oder) (ots)
Frankfurter Bundespolizisten nahmen am vergangenen Wochenende vier mit Haftbefehl gesuchte Männer fest. Zwei der Gesuchten konnten die geforderten Geldstrafen begleichen, die anderen beiden mussten ihre Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Am Freitag gegen 17 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei den 32-jährigen Beifahrer eines Kleintransporters auf dem Rastplatz Biegener Hellen Süd. Bei der Überprüfung des Niederländers kam heraus, dass die Staatsanwaltschaft Krefeld einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Der Mann ist im August 2010 durch das Amtsgericht Krefeld wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Beamte brachten den Mann am Samstag in eine Brandenburger Justizvollzugsanstalt.
Einen zweiten Haftbefehl vollstreckten die Beamten am Samstag gegen 21:10 Uhr bei der Kontrolle eines 32-jährigen Fahrgastes eines Linienbusses mit polnischer Zulassung. Nach dem Deutschen fahndete die Potsdamer Staatsanwaltschaft mit Haftbefehl. Der Mann ist im März 2018 vom Amtsgericht Nauen wegen Trunkenheit im Verkehr zu 600 Euro Geldstrafe oder 60 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Mit Hilfe eines Bekannten bezahlte der 32-Jährige die offene Rechnung und konnte seine Reise fortsetzen.
Einen weiteren Haftbefehl stellten Bundespolizisten Sonntagmorgen gegen 3:45 Uhr bei der Kontrolle eines 29-jährigen Litauers an der Anschlussstelle Frankfurt (Oder)-Mitte fest. Er war Mitreisender in einem Pkw mit litauischen Kennzeichen und wurde von der Staatsanwaltschaft Verden mit Haftbefehl gesucht. Im August 2018 ist der Mann wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vom Amtsgericht Achim zu 375 Euro Geldstrafe oder 25 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Er bezahlte die geforderte Geldstrafe und setzte danach seine Reise fort.
Den vierten Haftbefehl vollstreckten die Beamten am Sonntagabend gegen 23:15 Uhr wieder an der Anschlussstelle Frankfurt (Oder)-Mitte. Hier erfolgte die Kontrolle eines 64-jährigen Polen, der in einem britischen Kleintransporter Richtung Berlin fuhr. Gegen den 64-Jährigen lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach vor. Wegen Trunkenheit im Verkehr ist der Pole im Juli 2016 vom Amtsgericht in Bad Kreuznach zu 1.300 Euro Geldstrafe oder ersatzweise 65 Tagen Haft verurteilt worden. Da der Mann die Strafe nicht bezahlen konnte, brachten ihn Bundespolizisten am Montag in eine Brandenburger Justizvollzugsanstalt.
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