BPOLD-B: Trotz Wiedereinreisesperre und offenem Haftbefehl eingereist
Frankfurt (Oder) (ots)
Bundespolizisten nahmen Donnerstagvormittag einen mit Haftbefehl gesuchten Mann in Frankfurt (Oder) fest, gegen den des Weiteren eine Wiedereinreisesperre vorlag.
Gegen 10:30 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen polnischen Staatsangehörigen an der Frankfurter Stadtbrücke, der als Fußgänger auf dem Weg ins polnische Slubice unterwegs war. Da die Person vor Ort nicht zweifelsfrei identifiziert werden konnte, nahmen die Beamten den 41-Jährigen mit zur Dienststelle.
Hierbei ermittelten die Beamten, dass eine gültige Wiedereinreisesperre für die Bundesrepublik Deutschland sowie weiterhin ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) gegen den Mann vorlag. Der 41-Jährige ist vom Frankfurter Amtsgericht zu 1.800 Euro Geldstrafe oder ersatzweise 90 Tagen Haft wegen des Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz verurteilt worden.
Die Beamten nahmen den Mann fest und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen eine bestehende Wiedereinreisesperre nach dem Freizügigkeitsgesetz ein.
Nach dem Abschluss der polizeilichen und strafprozessualen Maßnahmen übergaben die Beamten den polnischen Staatsangehörigen einer Brandenburger Justizvollzugsanstalt.
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