BPOLD-B: Illegale Migration aus Belarus über Polen nach Brandenburg
Brandenburg (ots)
Die Bundespolizeidirektion Berlin verzeichnet weiterhin erhöhte grenzpolizeiliche Feststellungen an der deutsch-polnischen Grenze.
Im brandenburgischen Grenzabschnitt zu Polen hat die Bundespolizei für den aktuell laufenden Monat bis einschließlich 25. Oktober 2021 2.367 unerlaubte Einreisen mit einem Bezug zu Belarus registriert.
Im laufenden Jahr 2021 nahm die Bundespolizeidirektion Berlin somit bereits 3.871 unerlaubt eingereiste Personen mit Belarus-Bezug in Gewahrsam. Die Personen stammen vorrangig aus dem Irak sowie aus Syrien, dem Jemen und Iran.
Beispielhaft haben sich am zurückliegenden Wochenende kurz nacheinander zwei Fälle im Bereich der Bundespolizeiinspektion Forst, am 24. Oktober 2021 ereignet:
Gegen 12:30 Uhr kontrollierten Bundespolizisten in Guben den 25-jährigen Fahrer eines Fiat Doblo. In dem Kastenwagen befanden sich neben dem Fahrer noch weitere neun Männer und eine Frau.
Nur eine halbe Stunde später kontrollierten Einsatzkräfte ein weiteres Fahrzeug in Guben. In dem Kleinwagen befanden sich neben dem 48-jährigen Fahrer zwei weitere Männer.
In beiden Fällen hatten die irakischen Staatsangehörigen keine erforderlichen Dokumente für einen legalen Aufenthalt in Deutschland. Gegen die beiden Fahrer leitete die Bundespolizei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern ein. Gegen die beiden ukrainischen Staatsangehörigen erließ das Amtsgericht Cottbus am Montag Untersuchungshaft.
Hintergrund:
Seit August 2021 ist die Bundespolizei an der deutsch-polnischen Grenze einem hohen Migrationsdruck ausgesetzt, der sich insbesondere aus der Migrationslage im Zusammenhang mit der Durchreise von Migranten über Belarus und die Republik Polen ergibt. Eine Entspannung der Lage zeichnet sich derzeit nicht ab.
Bei der deutsch-polnischen Grenze handelt es sich um eine Schengen-Binnengrenze, die grundsätzlich zu jeder Zeit und an jeder beliebigen Stelle überschritten werden kann. Die Bundespolizei führt im grenznahen Raum intensivierte Fahndungsmaßnahmen unterhalb der Schwelle von Grenzkontrollen durch. Die Maßnahmen werden eng mit dem polnischen Grenzschutz abgestimmt. Es besteht eine sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem polnischen Grenzschutz und der Bundespolizei.
Zurückweisungen an Schengen-Binnengrenzen sind rechtlich nur dann zulässig, wenn die (temporäre) Wiedereinführung von Grenzkontrollen gegenüber der EU-Kommission notifiziert wurde. Dies ist an der deutsch-polnischen Grenze nicht der Fall. Bei Personen, die unerlaubt eingereist sind, erfolgt eine fallbezogene Prüfung, ob aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet werden können. Bei gestelltem Schutzersuchen besteht aktuell keine Möglichkeit dazu. Nach Abschluss der polizeilichen Bearbeitung leitet die Bundespolizei Schutzsuchende an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bzw. an die Ausländerbehörde des Landes Brandenburg weiter.
Hinweis:
Die vorstehenden Zahlen beschränken sich ausschließlich auf den räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Berlin. Dieser bezieht sich auf die deutsch-polnische Grenze im Bereich des Bundeslandes Brandenburg. Überregionale Zahlen, zum Beispiel mit Blick auf die gesamte deutsch-polnische Grenze, finden Sie unter folgendem Link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/5055298
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