BPOLD-B: Mehrere Personen verhaftet
Berlin (ots)
Zurückliegendes Wochenende vollstreckten Bundespolizistinnen und Bundespolizisten fünf Haftbefehle an unterschiedlichen Orten in Berlin.
Am Samstag kontrollierten Einsatzkräfte gegen 18 Uhr eine 20-jährige bulgarische Staatsangehörige am Berliner Ostbahnhof. Die weitere Überprüfung der Heranwachsenden ergab einen europäischen Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Tiergarten. Die 20-Jährige wird verdächtigt, im Juli 2022 an einem schweren Raub beteiligt gewesen zu sein.
Am Sonntagnachmittag erkannten Bundespolizisten einen 54-Jährigen wieder, der am Vortag einer Reisenden in der Haupthalle des Berliner Ostbahnhofes einen Koffer entwendet hatte. Gegen den polnischen Staatsangehörigen lag ein Untersuchungshaftbefehl aufgrund diverser Diebstahlsdelikte des Amtsgerichts Tiergarten vor.
Sonntagabend kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen 42-jährigen deutschen Staatsangehörigen, der in der Bahnhofshalle Berlin Lichtenberg rauchte. Die Überprüfung der Personalien des Mannes ergab eine Ausschreibung zur Festnahme aufgrund eines Vollstreckungshaftbefehls der Staatsanwaltschaft Berlin. Die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro konnte der 42-Jährige nicht begleichen.
Ebenfalls am Sonntag, gegen 20 Uhr, überprüften Einsatzkräfte einen 26-jährigen moldauischen Staatsangehörigen am S-Bahnhof Ahrensfelde, der zuvor auf den Bahnsteig urinierte. Dabei deckten sie einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Braunschweig auf. Auch der 26-Jährige konnte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1.350 Euro nicht begleichen.
In allen vier Fällen wurden die Personen nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an das Transportkommando der Polizei Berlin zur Einlieferung in den Zentralgewahrsam übergeben.
Nur im Falle eines 33-jährigen tunesischen Staatsangehörigen, der gegen 22 Uhr am Bahnhof Berlin Südkreuz durch die Bundespolizei kontrolliert wurde, konnte eine Freiheitsstrafe durch die Bezahlung einer Geldstrafe abgewendet werden. Der 33-Jährige war ebenfalls per Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Berlin ausgeschrieben. Sein Vater legte jedoch die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1.140 Euro aus und bewahrte seinen Sohn somit vor einer Ersatzfreiheitsstrafe von 114 Tagen.
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