BPOLD-B: Bundespolizeidirektion Berlin erlässt Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen für ausgewählte Bahnhöfe
Berlin (ots)
Nachdem die Bundespolizeidirektion Berlin in den vergangenen Jahren Erfahrungen zu Verboten für das Mitführen von gefährlichen Gegenständen im Berliner Bahnverkehr gesammelt hatte, wird es eine Wiederholung geben. Das neue Verbot wird für das vierte Märzwochenende erlassen. Die Einhaltung wird entsprechend kontrolliert.
Die Anzahl festgestellter Gewaltdelikte auf Bahnanlagen bewegt sich seit Jahren auf anhaltend hohem Niveau. Auf Grund der Zunahme der Gewaltintensität hat die Bundespolizeidirektion Berlin eine Ordnungsverfügung erlassen und weist in diesem Zusammenhang auf das Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen (verschiedene Messer, Reizgas, Schlaggegenstände usw.) hin.
Das Verbot gilt am 24. und 25. März 2023 jeweils in der Zeit von 20 bis 6 Uhr des Folgetages und endet somit am Sonntag, den 26. März 2023 um 6 Uhr. Der Geltungsbereich umfasst die Berliner Bahnhöfe Gesundbrunnen, Ostkreuz, Warschauer Straße und Südkreuz. Die Bereiche der örtlichen U-Bahnhöfe sind von dieser Allgemeinverfügung ausgenommen.
Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände auf den betroffenen Bahnhöfen untersagt. Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Mitreisende und Polizeibeamte geschützt werden. Wiederholt kommt es zu strafrechtlich relevanten Ereignissen durch die Begehung von Gewaltdelikten unter Anwendung von gefährlichen Gegenständen. Daher ist diese Einschränkung aus Sicht der Bundespolizei erforderlich. Die Einhaltung des Verbotes an den relevanten Bahnhöfen wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht und kontrolliert. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können die Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld angedroht bzw. festgesetzt werden.
Die Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen können über folgenden Link eingesehen werden: www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2023/03/230313-allgemeinverfuegung-bpod-b.html
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