BPOLD-B: Bilanz der Bundespolizeidirektion Berlin zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen auf ausgewählten Bahnhöfen
Berlin (ots)
Die Bundespolizei hat zur Erhöhung der objektiven und subjektiven Sicherheit der Bahnreisenden und vor dem Hintergrund der steigenden Gewaltdelikte sowie der Zunahme der Gewaltintensität im bahnpolizeilichen Zuständigkeitsbereich erneut ein Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen erlassen und Schwerpunkteinsätze zu dessen Überwachung durchgeführt.
Das mit einer Allgemeinverfügung erlassene Verbot galt vom 14. Juni bis zum 15. Juli 2024, jeweils in den Nächten am Wochenende in der Zeit von 14 bis 2 Uhr des Folgetages und endete am Montag, dem 15. Juli 2024, um 2 Uhr. Der Geltungsbereich umfasste die sechs Berliner Bahnhöfe Zoologischer Garten, Hauptbahnhof, Alexanderplatz, Ostbahnhof, Warschauer Straße und Ostkreuz.
Über die Verbote des Waffengesetzes hinaus untersagte die Bundespolizei das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z. B. erlaubnisfreie Messer ab 6 cm Klingenlänge und Schlaggegenstände), die als Schlag- oder Stichwaffen eingesetzt werden können bzw. geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei kontrollierten in den vier Wochenenden der Geltungsdauer 1.032 Personen und stellten bei 88 Personen insgesamt 116 Gegenstände sicher. Bei 47 Fällen lag ein Verstoß gegen die Verbotsverfügung vor, bei 39 Fällen lagen durch den Besitz bzw. das Mitführen Verstöße gegen das Waffengesetz vor.
Konkret wurden 55 verschiedene Messer, 23 Reizstoffe, zwei Schlagringe, 29 potentielle Schlag- und Stichgegenstände sowie vier Waffen und 3-mal Pyrotechnik sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Bei den Kontrollmaßnahmen deckten die Einsatzkräfte zudem weitere Straftaten (26) auf. Hierbei handelte es sich in den meisten Fällen um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (16 Fälle). Des Weiteren ergaben die Kontrollen auch vereinzelte Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz (8) und führten zu 142 Fahndungstreffern. In 15 Fällen konnten offene Haftbefehle vollstreckt werden.
Am Sonntag, dem 30. Juni 2024, um 1:45 Uhr informierte ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn die Bundespolizei über eine Person mit einer Axt im Hauptbahnhof Berlin. Bei der Kontrolle des 41-jährigen Deutschen fand die Bundespolizei u. a. eine Axt, ein Schwert, einen Bogen mit vier Pfeilen und zwei Messer. Die Axt hielt der Mann zum Zeitpunkt der Kontrolle in seiner Hand und trug einige Messer am Gürtel. Der 41-Jährige gab an, von einem Mittelalterfest zu kommen. Die Bundespolizei stellte die Gegenstände sicher und drohte ein Zwangsgeld an.
Am Samstag, dem 6. Juli 2024, gegen 20:20 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte einen 21-jährigen Ukrainer am Bahnhof Alexanderplatz. Bei der anschließenden Durchsuchung fanden sie eine Schreckschusswaffe mit einem Magazin sowie Munition bei ihm auf und beschlagnahmten diese.
Gewalttaten im Bahnbereich sind ein bedeutsames Kriminalitätsphänomen. Durch den Einsatz von Waffen und gefährlichen Gegenständen verzeichnete die Bundespolizei in der Vergangenheit eine zunehmend höhere Gewaltintensität und damit verbunden schwerere Verletzungen der Geschädigten. Mitunter werden dabei Messer, Tierabwehrsprays oder Schlag- und Stichgegenstände von Tatverdächtigen eingesetzt, wobei der Besitz und das Mitführen dieser Gegenstände nicht nach dem Waffengesetz verboten sind.
Aus Sicht der Bundespolizei ist der Einsatz erfolgreich verlaufen und hat zu einem Sicherheitsgewinn im Berliner Bahnverkehr beigetragen.
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