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Bundespolizeidirektion Berlin

BPOLD-B: Bilanz der Bundespolizeidirektion Berlin zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen auf ausgewählten Bahnhöfen

Berlin (ots)

Über die Verbote des Waffengesetzes hinaus untersagte die Bundespolizei das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z. B. erlaubnisfreie Messer ab 6 cm Klingenlänge und Schlaggegenstände), die als Schlag- oder Stichwaffen eingesetzt werden können bzw. geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Das Mitführverbot galt vom 7. Oktober 2024 bis zum 3. November 2024, jeweils täglich von 14:00 Uhr bis 04:00 Uhr des Folgetages an den vier Berliner Bahnhöfen Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Warschauer Straße und Ostkreuz. Die Bereiche der örtlichen U-Bahnhöfe waren von dieser Allgemeinverfügung ausgenommen.

Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei kontrollierten in den vier Wochen der Geltungsdauer 2.211 Personen und stellten bei 113 Personen insgesamt 139 Gegenstände sicher. Bei 75 Fällen lag ein Verstoß gegen die Verbotsverfügung vor, bei 34 Fällen lagen durch den Besitz bzw. das Mitführen Verstöße gegen das Waffengesetz vor.

Konkret wurden 57 verschiedene Messer, 35 Reizstoffe, sieben Schlagringe, 38 potentielle Schlag- und Stichgegenstände sowie 2-mal Pyrotechnik sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Bei den Kontrollmaßnahmen deckten die Einsatzkräfte zudem weitere Straftaten (142) auf. Hierbei handelte es sich in den meisten Fällen um Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz (32). Des Weiteren ergaben die Kontrollen auch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (26) und führten zu 142 Fahndungstreffern. In 15 Fällen konnten offene Haftbefehle vollstreckt werden.

Gewalttaten im Bahnbereich sind ein bedeutsames Kriminalitätsphänomen. Durch den Einsatz von Waffen und gefährlichen Gegenständen verzeichnete die Bundespolizei in der Vergangenheit eine zunehmend höhere Gewaltintensität und damit verbunden schwerere Verletzungen der Geschädigten. Mitunter werden dabei Messer, Tierabwehrsprays oder Schlag- und Stichgegenstände von Tatverdächtigen eingesetzt, wobei der Besitz und das Mitführen dieser Gegenstände nicht nach dem Waffengesetz verboten sind.

Aus Sicht der Bundespolizei ist der Einsatz erfolgreich verlaufen und hat zu einem Sicherheitsgewinn im Berliner Bahnverkehr beigetragen.

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