BPOLD-B: Finger weg von illegalem Feuerwerk
Berlin (ots)
Immer zum Jahresende gelangt vermehrt nicht zugelassene Pyrotechnik nach Deutschland, hauptsächlich aus dem benachbarten Ausland. Eine oft mangelhafte Verarbeitung von Industriesprengstoffen kann bei Umsetzung zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen.
Geprüfte und sichere Pyrotechnik (dazu zählen Böller, Batterien, Fontänen, Verbundfeuerwerk, Raketen und weitere Artikel) erhalten Sie ausschließlich in zugelassenen Verkaufsstellen, wie beispielsweise in Supermärkten. Achten Sie beim Kauf immer auf die CE-Kennzeichnung und die Registriernummern.
Ungeprüfte Feuerwerkskörper (vor allem Böller) aus dem Ausland hingegen sind immer als potenziell lebensgefährlich zu betrachten! Durch den Umgang mit illegalen Feuerwerkskörpern können schwere Verletzungen wie Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden verursacht werden.
Feuerwerk zu Silvester: Was ist erlaubt?
- Erwerb nur an den letzten drei Tagen des Jahres - Verkauf nur an Personen ab 18 Jahren - Abbrennen von Feuerwerk der in Deutschland zugelassenen Kategorie F2 ausschließlich zum Jahreswechsel und nur durch Personen ab 18 Jahren - Kleinstfeuerwerke (Feuerwerk der Kategorie F1) wie Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und andere Artikel, die für den Gebrauch im Haus bestimmt sind, dürfen von Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden - und dies auch das ganze Jahr über
Machen Sie sich nicht strafbar!
Der Besitz, die Weitergabe sowie das Abbrennen von nichtgeprüfter und zugelassener Pyrotechnik fällt unter die Strafvorschriften des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz).
Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren bzw. Geldbußen.
Tritt durch das Herbeiführen einer Explosion eine Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert ein, kommt zu dem Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz ein Verbrechen nach § 308 Strafgesetzbuch dazu. (Freiheitsstrafe von ein bis 15 Jahren, keine Geldstrafe).
Ebenso ist die Einfuhr ungeprüfter Pyrotechnik aus dem Ausland verboten. Verstöße werden angezeigt und strafrechtlich verfolgt. Die Kosten für eingeleitete Sicherungsmaßnahmen - wie z.B. der Einsatz der Feuerwehr - und das Entsorgen durch Vernichtung der nicht zugelassenen Artikel werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Lebensgefährlich: selbstgebastelte Böller
Silvesterknaller selbst zu bauen ist nicht nur strafbar, sondern lebensgefährlich! Bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern können schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Sachbeschädigungen, aber auch schwerwiegende Körperverletzungen können die Folge sein.
Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerk
Wenn Sie die folgenden Hinweise beachten, können Sie vermeiden, dass Sie und unbeteiligte Personen zu Schaden kommen:
- Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher. Bedingung: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und konsequent einhalten - Nur Pyrotechnik verwenden, die nach Sichtprüfung keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger auf keinen Fall erneut anzünden, sondern sachgerecht entsorgen. - Beachten Sie eventuell bestehende örtliche Verbote und Einschränkungen; unter anderem ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Silvesterfeuerwerk) auf allen Bahnanlagen, also in Bahnhöfen, auf Bahnsteigen und natürlich auch in Zügen, verboten
Diese und weitere Informationen finden Sie unter www.bundespolizei.de/pyrotechnik.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Berlin
- Pressestelle -
Schnellerstraße 139 A/ 140
12439 Berlin
Telefon: 030 91144 4050
Mobil: 0175 90 23 729
Fax: 030 204 561 - 39 02
E-Mail: presse.berlin@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Original content of: Bundespolizeidirektion Berlin, transmitted by news aktuell