Bundespolizeidirektion Hannover
BPOLD-H: Waffenverbotszone im Hauptbahnhof Bremen - Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen
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Bremen (ots)
Die Bundespolizei wird am kommenden Wochenende (12. bis 14. November) im Hauptbahnhof Bremen eine Waffenverbotszone einrichten. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot/ Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden.
Der Geltungsbereich der zu erlassenen Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen umfasst den gesamten Gebäudeteil des Bremer Hauptbahnhofs. Der Zeitraum ist auf den 12. November 2021, 19:00 Uhr bis 13. November 2021, 03.00 Uhr, und am 13. November 2021, 19:00 Uhr bis 14. November 2021, 03.00 Uhr, begrenzt. In diesem Zeitraum gilt das Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art für alle Personen, die sich im Geltungsbereich/Gültigkeitszeitraum der Allgemeinverfügung im Hauptbahnhof Bremen aufhalten bzw. diesen betreten (Ausnahmen sind der Allgemeinverfügung, Anlage, zu entnehmen).
Trotz der Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden rückläufigen Fahrgastzahlen im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr, konnte die Bundespolizei keinen Rückgang der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof Bremen verzeichnen. Gegenüber dem Vergleichszeitraum 2020 wurden zwischen Januar und September 2021 mehr Messer im Zusammenhang mit Gewaltdelikten mitgeführt, bzw. im Zusammenhang mit Gewaltdelikten eingesetzt. Solche Delikte sind hauptsächlich in den Abend - und Nachtstunden an den Wochenenden feststellbar. Betroffen sind hierbei seltener Reisende und Pendler, sondern insbesondere alkoholisierte und erlebnisorientierte Personen, sowie in der Folge auch Bahnpersonal und MitarbeiterInnen der Bundespolizei.
Bei verschiedenen Sachverhalten kamen dabei gefährliche Gegenstände zur Anwendung. Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen. Die angekündigten Kontrollen sollen einerseits das Dunkelfeld des Mitführens gefährlicher Gegenstände erhellen und andererseits die klare Botschaft vermitteln, dass Waffen aller Art im Bahnverkehr nicht mitgeführt werden sollten. Konfliktreiche Situationen können im Zusammenhang mit zugriffsbereiten Waffen zu einem erheblich höheren Gefährdungspotential für alle Beteiligten führen.
Daraus resultiert Folgendes:
Gemäß der Allgemeinverfügung ist das Führen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof in dem angegebenen Zeitraum verboten. Die Verbotszone verfolgt das Ziel, die Sicherheit für Bahnhofsbesucher und Reisende zu erhöhen. Neben einer Verfolgung der Straftaten/Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz (WaffG), werden Zuwiderhandlungen gegen das Verbot gesondert verfolgt. Gegen betroffene Personen kann ein Hausverbot für den Hauptbahnhof Bremen, aber darüber hinaus auch ein zukünftiger Beförderungsausschluss durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund der Gefährdung Mitreisender gemäß § 8 Eisenbahn-Verkehrsordnung, initiiert werden. Zudem kann ein Ordnungsgeld in Höhe von 200,00 Euro verhängt werden.
Die Kontrollen finden in enger Abstimmung mit der Polizei Bremen statt, die mit eigenen Kräften am Bremer Hauptbahnhof und teilweise auch mit gemeinsamen Streifen eingesetzt ist.
Michael Schuol, ständiger Vertreter des Präsidenten der Bundespolizeidirektion Hannover: "Mit der Waffenverbotszone setzen wir ein deutliches Zeichen, um der Entwicklung von Gewaltdelikten entgegenzuwirken. Dieses hat neben einer Signalwirkung auch einen präventiven Zweck für die Sicherheit aller Reisenden und Besucher im Hauptbahnhof Bremen."
Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot, können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese ist der Pressemitteilung angehängt und kann zudem auch auf der Homepage der Bundespolizei ( www.bundespolizei.de) eingesehen werden. Außerdem werden in den betroffenen Bahnhöfen Plakate ausgehangen, um auf die bevorstehende Verbotszone hinzuweisen.
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