Bundespolizeiinspektion Hamburg
BPOL-HH: Personenunfall am Bahnhof Tonndorf-
Hamburg (ots)
Am 19.12.2018 gegen 08.00 Uhr wurde ein Mann (m.21) kurz vor dem Bahnhof Tonndorf am Gleisbereich von einer Regionalbahn auf der Fahrt von Hamburg nach Lübeck erfasst. Trotz einer eingeleiteten Schnellbremsung konnte der Triebfahrzeugführer (m. 52) den Aufprall nicht mehr verhindern. Eine Notärztin nahm entsprechende Maßnahmen der Reanimation vor; der 21-Jährige verstarb aber am Unfallort. Der Leichnam wurde anschließend dem Institut für Rechtsmedizin zugeführt.
Bundespolizisten waren zur Unfallaufnahme vor Ort. Der Verstorbene führte keine Identitätsdokumente bei sich. Ein Polizeibeamter des Ermittlungsdienstes konnte die Identität mittels eines mobilen Fingerabdruck-Scanners am Unfallort feststellen. Bei dem Verstorbenen handelt es sich um einen afghanischen Asylbewerber aus Hamburg.
Nach jetzigem Ermittlungsstand der Bundespolizei kann ein Fremdverschulden oder Suizid ausgeschlossen werden. Der Mann ging laut Zeugenaussagen dicht an den Gleisen entlang und wurde dann von der Regionalbahn erfasst.
Für die Einsatz- und Bergungsmaßnahmen musste eine Streckensperrung veranlasst werden; die Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei wurden gegen 09.55 Uhr aufgehoben. Über Betriebsstörungen im Bahnverkehr können von der Bundespolizei keine Angaben gemacht werden. In dem Zug befanden sich 177 Fahrgäste; nach jetzigem Sachstand wurde kein Reisender durch die Schnellbremsung der Regionalbahn verletzt. Der Triebfahrzeugführer stand unter dem Eindruck des Geschehens und wurde abgelöst
Die weiteren Ermittlungen werden vom Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg in enger Zusammenarbeit mit dem LKA geführt.
Beteiligte Einsatzkräfte: Bundespolizei, Feuerwehr, Notfallseelsorgerin, Polizei Hamburg, Notfallmanager DB
Aus aktuellem Anlass warnt die Bundespolizeiinspektion Hamburg wiederholt vor den Gefahren an Bahnanlagen. Der Aufenthalt im Gleisbereich ist verboten! Leichtsinniges Verhalten an Bahnanlagen kann tödlich enden oder zu schweren Verletzungen führen. Dabei gefährden sich die Personen durch ihr Handeln nicht nur selbst, sondern auch Helfer und Reisende. Triebfahrzeugführer können mit ihren Zügen nicht ausweichen und trotz eingeleiteter Schnellbremsungen oftmals einen Unfall nicht mehr verhindern.
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