Bundespolizeiinspektion Hamburg
BPOL-HH: 2,75 Promille - Betrunkener stürzt in die Gleise HH-HBF - Rettung in letzter Sekunde
Hamburg (ots)
Vermutlich aufgrund seiner Alkoholisierung stürzte ein Mann im Hamburger Hauptbahnhof in die S-Bahngleise. Nur durch das schnelle Eingreifen von Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes der Bahn sowie mehreren Reisenden konnte ein Überrollen der Person durch eine einfahrende S-Bahn verhindert werden. Mit 2,75 Promille kam der Mann zum Ausnüchtern in die Zelle.
Am 20.03.2020 gegen 18:40 Uhr befand sich ein 29-jähriger eritreischer Staatsangehöriger auf dem Bahnsteig 1 des Hamburger Hauptbahnhofs. Vermutlich aufgrund seiner Alkoholisierung torkelte er von einer Seite des Bahnsteigs zur anderen und stürzte unmittelbar an der Bahnsteigkante zu Gleis 1.
Auf dem Bahnsteig wartende Reisende sprachen zwei hinzukommende Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes der Deutschen Bahn an und machten sie auf den unmittelbar an der Bahnsteigkante gestürzten Mann aufmerksam. Sofort begaben sich die Sicherheitsbediensteten in Richtung des Mannes, der inzwischen direkt an der Bahnsteigkante hockte. Plötzlich stürzte dieser rückwärts vom Bahnsteig in die Gleise. Während des Sturzes fuhr bereits eine S3 aus Pinneberg in den Hamburger Hauptbahnhof ein.
Zwei sich auf dem Bahnsteig befindliche Reisende liefen der S-Bahn entgegen und signalisierten dem Triebfahrzeugführer durch Handbewegungen, dass etwas passiert sei. Dieser leitete sofort eine Schnellbremsung ein. Die beiden Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes liefen währenddessen zu dem Mann, welcher in den Gleisen lag. Gemeinsam mit einem weiteren Passanten gelang es ihnen, den Mann noch rechtzeitig unverletzt aus dem Gleisbereich zu ziehen. Wäre dies nicht erfolgt, wäre der Mann vermutlich von der S-Bahn überrollt worden. Durch die Schnellbremsung der S-Bahn war kein sich in dem Zug befindlicher Fahrgast verletzt worden.
Beamte der Bundespolizeiinspektion Hamburg nahmen den 29-Jährigen in Gewahrsam und führten ihn dem Bundespolizeirevier Hamburg-Hauptbahnhof zu.
Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von ca. 2,75 Promille.
Ein Amtsarzt bestätigte seine Gewahrsamsfähigkeit.
Im Laufe der Nacht musste der Mann wieder aus dem Gewahrsam entlassen werden, weil seine Wegefähigkeit wiederhergestellt worden war.
Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.
Erneut warnt die Bundespolizeiinspektion Hamburg vor den Gefahren an Bahnanlagen: Der Aufenthalt in den Gleisen ist verboten. Leichtsinniges Verhalten an Bahnanlagen kann zu schweren Unfällen führen. Die Stromschiene hat eine Spannung von 1200 Volt. Ein Kontakt mit dieser endet oftmals tödlich. Außerdem kann ein Zug Hindernissen nicht ausweichen. Aus dem Gewicht und der Geschwindigkeit einer S-Bahn resultiert ein entsprechend langer Bremsweg. Bevor die S-Bahn zum Stehen kommt, kann es deshalb oft schon zu spät sein.
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