Bundespolizeiinspektion Hamburg
BPOL-HH: Alkoholisierter Mann ohne "Corona-Schutzmaske" attackiert Bundespolizisten am Hauptbahnhof- Messer sichergestellt-
Hamburg (ots)
Am 20.02.2021 gegen 19.15 Uhr nahmen Bundespolizisten einen alkoholisierten Mann (m. 40) am Hamburger Hauptbahnhof unter erheblichen Widerstandshandlungen in Gewahrsam. Dabei trat der Beschuldigte auf einen Polizeibeamten ein, versuchte Bundespolizisten durch Kopfstöße zu verletzen und beleidigte die Beamten auf übelste Weise.
Zuvor geriet der deutsche Staatsangehörige in das Visier einer Präsenzstreife der Bundespolizei, da er in einer Gruppe von mehreren Personen keinen erforderlichen Mund-Nasen-Schutz (MNS) trug, den Mindestabstand zu weiteren Personen nicht einhielt, Alkohol konsumierte und lautstark herumschrie.
Auf sein Fehlverhalten angesprochen reagierte der deutsche Staatsangehörige umgehend aggressiv und uneinsichtig. Einem Platzverweis für den Hauptbahnhof kam der Mann nicht nach. Auch das Aufsetzen eines Mund-Nasen-Schutzes verweigerte der Aggressor. Da der Beschuldigte mit einer Schnapsflasche in der Hand und einem offen getragenen Jagdmesser immer aggressiver reagierte wurde er in Gewahrsam genommen. Unter erheblichen Widerstandshandlungen wurde der Mann gefesselt dem Bundespolizeirevier zugeführt. Das Messer wurde sichergestellt.
Auf der Wache verhielt sich der Mann bei der Durchsuchung in der Zelle weiterhin sehr renitent; er trat mehrfach um sich. Ein Bundespolizist erlitt eine Beinverletzung; verblieb aber dienstfähig.
Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,76 Promille. Ein Arzt stellte die Gewahrsamsfähigkeit fest; anschließend bekam der Mann in einer Zelle ausreichend Gelegenheit zur Ausnüchterung und wurde später wieder entlassen.
Entsprechende Strafverfahren (Verdacht auf gefährliche Körperverletzung, Tätlicher Angriff auf Polizeibeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung) wurden eingeleitet. Die Verstöße wegen fehlendem MNS und Unterschreitung der Mindestabstände werden der entsprechenden Landesbehörde zur Ahndung übermittelt.
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