Bundespolizeiinspektion Hamburg
BPOL-HH: Alkoholisierter Mann quert S-Bahngleise- S-Bahn mit 150 Fahrgästen durch Schnellbremsung rechtzeitig gestoppt-
Hamburg (ots)
Durch eine schnelle Reaktion konnte ein Triebfahrzeugführer (m.36) am 13.11.2022 gegen 01.30 Uhr bei Ausfahrt mit einer S-Bahn der Linie S 21 aus dem Bahnhof Hamburg Dammtor einen Zusammenprall mit einem alkoholisierten "Gleisquerer" offensichtlich gerade noch verhindern.
"Der Triebfahrzeugführer entdeckte auf der Fahrt Richtung S-Bahnhof Sternschanze einen Mann, der über die S-Bahngleise Richtung Fernbahngleise rannte. Bei ca. 50 km/h leitete der 36-Jährige umgehend eine Schnellbremsung ein und konnte gerade noch ein Erfassen der Person verhindern."
Über die Notfallleitstelle der S-Bahn wurde die Bundespolizei entsprechend informiert. Umgehend wurden die betroffenen Gleisbereiche für den weiteren Zugverkehr gesperrt und der Strom (1200 V Gleichstrom) der S-Bahnstromschienen abgestellt.
Streifen der Bundespolizei suchten den Gleis- und Bahnhofsbereich ab. Aufgrund von guten Videoaufnahmen aus den Überwachungskameras konnte der Mann schnell aufgefunden und identifiziert werden. "Der mutmaßliche "Gleisquerer" schlief in einem Wartehäuschen am Bahnsteig. Der offensichtlich alkoholisierte Mann wollte den Sachverhalt nicht bestätigen und lehnte einen Atemalkoholtest ab."
Der deutsche Staatsangehörige wurde mit einem Platzverweis vor Ort entlassen. Gegen den Beschuldigten wurde ein Strafverfahren (Verdacht auf gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr) eingeleitet.
Die Streckensperrungen konnten nach rund 20 Minuten wieder aufgehoben werden. Zu Störungen im Betriebsablauf des S-Bahnverkehrs können von der Bundespolizei keine Angaben gemacht werden.
Aus aktuellem Anlass warnt die Bundespolizeiinspektion Hamburg wiederholt vor den Gefahren an Bahnanlagen:
"Der Aufenthalt im Gleisbereich ist verboten! Leichtsinniges Verhalten an Bahnanlagen kann zu schweren Unfällen führen. Dabei gefährden sich die Personen durch ihr Handeln oftmals nicht nur selbst, sondern auch Helfer und Reisende. Triebfahrzeugführer können mit ihren S-Bahnzügen nicht ausweichen und trotz eingeleiteter Schnellbremsungen häufig einen Unfall nicht mehr verhindern."
Hinweis: Videomaterial kann im laufenden Strafverfahren nicht zur Verfügung gestellt werden!
RC
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