Bundespolizeiinspektion Hamburg
BPOL-HH: HBF: Vollstreckung mehrerer Haftbefehle durch Hamburger Bundespolizei
Hamburg (ots)
Am 01.02.2023 gegen 13:30 Uhr wurde einem Gast in einem Restaurant in der Wandelhalle des Hamburger Hauptbahnhofs nach dem Verzehr seines Mittagessens die Rechnung vorgelegt. Den Betrag in Höhe von 32 Euro könnte er nicht zahlen, so der Gast, auch ausweisen könnte er sich nicht.
Daraufhin wurde die Hamburger Bundespolizei von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt, eine Streife erschien im Restaurant. Den Beamten gegenüber erklärte der Mann, dass er lediglich 20 Euro dabeihabe, dies würde nicht reichen, um die Rechnung zu begleichen.
Daher überprüften die Beamten vor Ort die Personalien des 31-jährigen deutschen Staatsangehörigen und stellten hierbei fest, dass er mit zwei Haftbefehlen der Staatsanwaltschaft Hamburg nach Verurteilung wegen Diebstahls und Unterschlagung gesucht wurde.
Der Mann wurde verhaftet und dem Bundespolizeirevier im Hauptbahnhof zugeführt. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,97 Promille. Nachdem ein Amtsarzt seine Hafttauglichkeit überprüft hatte, wurde der 31-Jährige in das Untersuchungsgefängnis überstellt.
Hier erwartet ihn eine Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen, nachdem er den haftbefreienden Betrag von 700 Euro nicht hatte aufbringen können.
Ebenfalls in der Wandelhalle gegen 04:45 Uhr konnten Angehörige der Hamburger Bundespolizei über die Videoüberwachung zwei Männer feststellen, die augenscheinlich miteinander in Streit geraten waren. Sofort wurde eine Streife dorthin entsandt, schon aus der Ferne hörten die Bundespolizisten die lautstarke Auseinandersetzung.
Die Beamten schlichteten und kontrollierten die Ausweise der Personen.
Hierbei stellte sich heraus, dass einer der beiden, ein 34-jähriger deutscher Staatsangehöriger, mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Osnabrück nach Diebstahl gesucht wurde.
Auch er wurde dem Revier am Hauptbahnhof zugeführt, ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,71 Promille.
Den haftbefreienden Betrag von 420 Euro konnte der Mann nicht bezahlen, so dass er nach Feststellung der Hafttauglichkeit durch einen Amtsarzt zum Antritt einer siebentägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Untersuchungshaftanstalt verbracht wurde.
Weswegen die Männer in Streit geraten waren, konnte nicht ermittelt werden.
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