Bundespolizeiinspektion Hamburg
BPOL-HH: Nach Haftentlassung - Begehung weiterer Straftaten - Festnahme durch Bundespolizei und erneute Haftzuführung
Hamburg (ots)
Nach derzeitigem Ermittlungsstand beging eine Frau (Alter: 41 Jahre) am 31.01.2024 innerhalb von einer Stunde zunächst eine Diebstahlshandlung, anschließend eine Körperverletzung im Hamburger Hauptbahnhof.
Gegen 14:40 Uhr soll die polnische Staatsangehörige in einem Geschäft in der Wandelhalle im Hamburger Hauptbahnhof 16 Armbänder mit einem Warenwert von ca. 160 EUR entwendet haben. Ein Sicherheitsdienstmitarbeiter konnte die Tathandlung beobachten und die Frau bis zum Eintreffen der angeforderten Bundespolizei vor Ort festhalten.
Die Bundespolizisten händigten das noch verkaufsfähige Stehlgut an das Geschäft wieder aus und führten die Beschuldigte dem Bundespolizeirevier Hamburg Hauptbahnhof zu.
Bei einem freiwilligen Atemalkoholtest wurde ein Promillewert von 2.78 Promille festgestellt.
Nach Durchführung der bundespolizeilichen Maßnahmen musste die Person aus der Wache mit einem Platzverweis für den Hamburger Hauptbahnhof wieder entlassen werden.
Gegen 15:55 meldete sich ein Mann (Alter: 42 Jahre) über die Gegensprechanlage des Bundespolizeireviers Hamburg Hauptbahnhof und gab an, dass er soeben von einer Frau mit einem Faustschlag gegen seinen Rücken attackiert worden sei. Die Personenbeschreibung passte zu der gerade erst aus der Wache entlassenen Frau.
Der deutsche Geschädigte gab an, dass der Schlag schmerzhaft gewesen sei, er jedoch keine Anforderung eines Rettungswagens benötige.
Umgehend eingesetzte Bundespolizisten konnten die polnische Tatverdächtige, die bereits den Diebstahl begangen hatte, im Eingangsbereich zur Wandelhalle festnehmen und wiederholt der Bundespolizeiwache zuführen.
Im Rahmen der Ermittlungen wurde festgestellt, dass die Frau erst am 30.01.2024 aus einer Haftanstalt entlassen worden war. Hier verbüßte sie bereits eine Haftstrafe wegen Diebstahls.
Nach Rücksprache mit dem Landeskriminalamt der Landespolizei Hamburg wurde auf eine Zuführung zur Untersuchungshaftanstalt über das Revier der Landespolizei, PK11, entschieden.
WL
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