Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
BPOLD-BBS: Bundespolizei: Top vorbereitet mit dem Flugzeug in den Sommerurlaub
Hamburg / Kiel / Lübeck / Rostock / Schwerin (ots)
Die Reiselust ist groß, viele Menschen wollen wieder in den Urlaub. Das große Interesse an Flugreisen stellt für alle Beteiligten an den Flughäfen, z.B. an den Check-in Schaltern oder den Luftsicherheits- und Grenzkontrollstellen, eine große Herausforderung dar. Kurzum: Es könnte - insbesondere zu den Peak- Zeiten - sehr voll werden. Dadurch kann es zwischenzeitlich zu längeren Wartezeiten kommen. Damit das Urlaubsfeeling nicht schon am Flughafen vorbei ist, hat die Bundespolizei folgende Tipps für Sie:
Informieren Sie sich vorab über die derzeitige Situation an den Flughäfen. Nutzen Sie hierzu die Webseiten der Flughafenbetreiber und auch die Social-Media-Kanäle der Bundespolizei. Prüfen Sie vor Ihrem Reiseantritt bitte unbedingt, ob Ihre Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) oder andere für die Rückkehr nach Deutschland erforderliche Dokumente noch gültig sind. Kommen Sie rechtzeitig am Flughafen an! Seien Sie rechtzeitig vor Boardingbeginn an der Luftsicherheitskontrolle. Achtung: Boardingzeit ist nicht gleich Abflugzeit. Begeben Sie sich direkt nach dem Check-in dorthin. Bereiten Sie sich bestmöglich auf die Kontrollen vor. Nehmen Sie möglichst nur ein Handgepäck mit in das Flugzeug.
Für die Luftsicherheitskontrolle gilt:
Flüssigkeiten
Weniger ist mehr. Flüssigkeiten, die Sie an Bord nicht dringend benötigen, gehören ins aufgegebene Gepäck. Die Flüssigkeitsbehälter, die im Handgepäck transportiert werden, dürfen maximal 100 Milliliter fassen. Zusätzlich müssen alle Behälter in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel verstaut sein. Dieser darf ein Fassungsvermögen von maximal einem Liter haben. Im Handgepäck dürfen Babynahrung sowie flüssige Medikamente mit entsprechendem Nachweis transportiert werden.
Verbotene Gegenstände
Was niemals ins Handgepäck gehört: Feuerwaffen jeder Art, Pfeffersprays sowie Messer mit einer Klingenlänge von über sechs Zentimetern haben im Handgepäck nichts zu suchen. Doch auch Gegenstände, bei denen die Gefahr nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, dürfen nicht mit ins Flugzeug genommen werden. Darunter fallen zum Beispiel Schraubendreher, lange Nagelfeilen oder Heringe fürs Zelt.
Was gehört in die Gepäckwanne, was kann in der Tasche bleiben? Der wiederverschließbare Plastikbeutel mit den Flüssigkeitsbehältern ist separat in die Wanne zu legen. Auch alle elektronischen Geräte, wie Mobiltelefone, Kameras, Laptops und Tablets müssen gesondert in eine Gepäckwanne gelegt werden. Nach dem Röntgen kann es sein, dass eine Nachkontrolle notwendig ist. Der Gepäckinhalt, insbesondere elektronische Geräte, kann mit einem Wischtest auf Sprengstoffanhaftungen überprüft werden. Zusätzlich können Passagiere aufgefordert werden, elektronische Geräte anzuschalten, um die Funktionsfähigkeit nachzuweisen.
Zusammengefasst:
Bringen Sie bitte maximal ein Handgepäckstück mit zur Kontrolle. Geben Sie weiteres Gepäck auf. Nehmen Sie nur die persönlichen Dinge im Handgepäck mit, die Sie während Ihres Aufenthalts im Flugzeug tatsächlich benötigen. Nutzen Sie die Zeit bis zur Sicherheitskontrolle und ziehen Sie bitte Ihre Jacke aus, setzen ihre Kopfbedeckung ab, belassen kleinere Gegenstände, wie Bargeld oder Schlüssel in der Jackentasche oder in Ihrem Handgepäck, jedoch nicht in der Hosentasche. Diese müssen vollständig leer sein. Separieren Sie Flüssigkeiten und elektronische Geräte und halten Sie diese bereit.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/01Mit-dem-Flugzeug/mit-dem-flugzeug_node.html
Für die Grenzkontrolle gilt:
Für eine schnelle und reibungslose Grenzkontrolle, sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausreise, ist es darüber hinaus sehr wichtig, dass
- Sie Ihre Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) und alle anderen ggf. erforderlich Unterlagen griffbereit haben, - keine weiteren Dokumente oder andere Sachen im Reisepass liegen und keine Schutzhüllen verwendet werden.
Sofern Sie Staatsangehöriger der Europäischen Union und älter als 12 Jahre sind, nutzen Sie an den Flughäfen Berlin Brandenburg, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln/Bonn, München und Stuttgart das teilautomatisierte System EasyPASS für die Grenzkontrolle. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.easypass.de.
Bei Reisen nach Deutschland informieren Sie sich bitte unbedingt über die aktuellen coronabedingten Einreisevorgaben. Informationen erhalten Sie unter www.bmi.bund.de im Themenbereich "FAQ zum Coronavirus und Covid-19-Chatbot".
Weitere Information zur Sicherheit auf Reisen finden Sie auf www.bundespolizei.de.
Kommen Sie gut in den Urlaub und beherzigen Sie die vorgenannten Hinweise. Die Dankbarkeit der Bundespolizei und der hinter Ihnen stehenden Passagiere ist Ihnen sicher!
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Raaberg 6
24576 Bad Bramstedt
Torsten Tamm
Telefon: 04192/ 502-1011
E-Mail: torsten.tamm@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_kueste
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.
Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.
Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.
Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.
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