BPOL-KI: Lebensgefährlicher Aufenthalt in den Gleisen
Kiel (ots)
Bundespolizei trifft zwei 19-jähriger Männer in den Gleisen an.
Die Notfallleitzentrale(NFL) in Hannover alarmierte gestern Nachmittag gegen 15:34 Uhr die Bundespolizei in Kiel.
Auf der Bahnstrecke in Richtung Rendsburg, Höhe Citti-Park-Kiel, befinden sich Personen im Gleis. Vorsorglich hatte die NFL die Strecke gesperrt.
Mit Sonder- und Wegerechten machte sich eine Streife sofort auf den Weg zum Einsatzort.
Nach Rückmeldung bei der NFL betraten den Beamten ihrerseits den Gleisbereich um diesen Richtung Melsdorf abzulaufen. Auf Höhe der Kleingartenanlage Hasse konnten sie die auffälligen Personen im Gleisbereich entdecken.
Die Männer verließen kurz danach die Gleise und begaben sich in das Kleingartengelände.
Nach dem die Streifen den Punkt erreicht hatten, wo die beiden Männer verschwunden waren, entdeckten sie diese und hielten sie an.
Auf Nachfrage bestätigten die beiden Deutschen, dass sie sich auf der Suche nach ihrem entlaufenen Hund im Gleisbereich aufgehalten hätten. Sie seien aber immer vorsichtig gewesen. Sie hatten ihn auch schon gesehen, aber er ließ sich nicht wieder einfangen.
Die zwei 19-Jährigen wurden mündlich darüber belehrt, dass gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässigen Eingriffs in den Schienenverkehr eingeleitet wurde.
Des Weiteren wurden sie über die Gefahren des unerlaubten Aufenthalts in den Gleisen belehrt.
Nach Abschluss der Maßnahme wurden sie vor Ort entlassen.
Ob sie ihren Hund noch wieder einfangen konnten, blieb offen.
Die Bundespolizei appelliert in diesem Zusammenhang.
Sollte sich ein entlaufener Hund im Bereich der Gleise aufhalten, rufen sie die Polizei und betreten niemals eigenmächtig die Gleise. Es besteht Lebensgefahr.
Züge werden immer leiser und können erst spät wahrgenommen werden.
Züge können Hindernisse nicht umfahren und ihr Bremsweg in wesentlich länger als beim Auto.
Ein Verkehrstriebwagen wiegt 72t und hat bei 80km/h einen Bremsweg von 300m
Das sind drei Fußballplätze als Bremsweg.
Niemand würde einfach so über eine Autobahn laufen.
Abgesehen von den strafrechtlichen Konsequenzen, können auch noch zivilrechtliche Forderungen von der DB AG hinzukommen, die schnell im vierstelligen Bereich liegen können.
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