BPOL-KI: Bundespolizei in Kiel vollstreckt -3- Haftbefehle in zwanzig Minuten
Kiel (ots)
So etwas hatten die Bundespolizisten der Bundespolizeiabteilung Ratzeburg auch noch nicht erlebt. Innerhalb von 20 Minuten konnten sie gleich mit drei mit Haftbefehl gesuchte Personen festnehmen.
Samstagabend, 13.02.2021 im Kieler Ostuferhafen unterstützten Kräfte der Bundespolizeiabteilung Ratzeburg die Bundespolizei in Kiel in der Binnengrenzfahndung und bei der Überwachung der Coronaeinreiseverordnung.
Ein Fährschiff aus dem Hochinzidenzgebiet Litauen war das Ziel der Kontrolle an diesem Abend.
Erfreulicherweise gab es an diesem Abend keine Verstöße gegen die Coronaeinreiseverordnung.
Dennoch, gegen 18:05 Uhr kontrollierten die eingesetzten Polizeibeamten einen 62-jährigen Mann aus Litauen. Im Zuge der fahndungsmäßigen Überprüfung des Mannes, kam ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Braunschweig zum Vorschein.
Er war durch das Amtsgericht Salzgitter wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in Tateinheit mit Fahren ohne Führerschein verurteilt worden. Er hatte jetzt noch 787,50EUR zu bezahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 35 Tagen anzutreten.
Da er nicht zahlen konnte, war jetzt ein Transport Richtung JVA vorgesehen.
Kurz bevor es für ihn losgehen sollte, kontrollieren die Einsatzkräfte einen weiteren Mann aus Litauen.
Gegen 18:15 kontrollierten sie einen 46-jährigen Mann, auch hier kam bei der Überprüfung ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Brauschweig zu Tage.
Er war durch das Amtsgericht Salzgitter wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 70 Tagen oder ersatzweise zu einer Geldstrafe von 1.127EUR verurteilt worden. Da er weder die Haftstrafe angetreten hatte, noch jetzt in der Lage war die Geldstrafe zu zahlen, kam für ihn auch nur der Transport in die nächste JVA in Frage.
Gegen 18:22 Uhr erschien ein 48-jähriger Litauer und wurde ebenfalls kontrolliert.
Auch hier kam ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stade zum Vorschein.
Der Mann hatte Steuern hinterzogen und war durch das Amtsgericht Stade zu einer Geldstrafe in Höhe von 302,00EUR verurteilt worden. Ersatzweise standen hier fünf Tage Ersatzfreiheitsstrafe zur Debatte.
Der Mann konnte seine Geldstrafe begleichen und seine Reise fortsetzen.
Für die beiden erstgenannten Männer ging es jetzt in die JVA zum Antritt ihrer Haftstrafen.
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