BPOL-KI: Fahren mit falschen Kennzeichen
Lübeck-Travemünde (ots)
Mehrere Fahrzeuge ohne Pflichtversicherungsschutz unterwegs. Bundespolizei stellt gefälschte Kennzeichen fest.
Am vergangenen Wochenende haben Bundespolizisten bei Kontrollen am S-Kai in Lübeck Travemünde diverse Verkehrsverstöße festgestellt. Gegen vier Verkehrsteilnehmer wurden Strafverfahren unter anderem wegen des Verdachtes der Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch, Pflichtversicherungsverstoß sowie Führen eines Fahrzeugs ohne Zulassung gefertigt. Ein 53-jähriger Mann aus Finnland geriet am Freitag gegen 20:20 Uhr in den Fokus der Bundespolizisten. Da das Kennzeichen des Fahrzeugs Unregelmäßigkeiten aufwies, wurde es angehalten und kontrolliert. Die Beamten staunten nicht schlecht als sie erkannten, dass es sich nicht um ein amtliches Kennzeichen handelt. Das Europazeichen fehlte und die Zahlen und Buchstaben waren von einer deutschen Druckerei. Nach dem Kauf des Wagens ließ er die Kennzeichen drucken und befestigte sie am Fahrzeug, um den Eindruck zu erwecken das es sich um finnische Kennzeichen handelt. So wollte er sein Auto nach Finnland ausführen und vermutlich Kosten sparen. Der Mann räumte sein Fehlverhalten sofort ein. Nun wird es für ihn aber wesentlich teurer. Neben der zu zahlenden angeordneten Sicherheitsleistung in Höhe von 600,-EUR erwartet ihn auch noch ein Strafverfahren. Nach Anzeigenaufnahme und Abschluss eines Online Versicherungsvertrages wurde die Ausreise nach Finnland gestattet, die Kennzeichen verblieben bei der Bundespolizei. Bei einer weiteren Kontrolle stellten die Beamten bei einer Fahrzeugkombination bestehend aus Sattelzugmaschine und Anhänger falsche Kennzeichen fest. Die am Anhänger angebrachten Schilder waren auf einen polnischen LKW zugelassen und wurden vor Ort sichergestellt. Auch er durfte nach Abschluss eines Online Versicherungsvertrages seine Reise nach Finnland fortsetzen.
Bei der Kontrolle zweier Männer aus Finnland stellten die Bundespolizisten ebenfalls Verstöße fest. Die zuvor gekauften Fahrzeuge sollten nach Finnland überführt werden. Die mit finnischen Händlerkennzeichen versehenen Kraftfahrzeuge benötigen für die Ausfuhr jedoch deutsche Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen.
Gegen alle vier Verkehrsteilnehmer wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft, zur Sicherung des zu erwartenden Strafverfahrens, eine Sicherheitsleitung in Höhe von 500.- bzw. 600,- Euro angeordnet und erhoben.
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